Christina Schulze-Föcking zu TOP 3 "Starker Staat an der Seite der Schwächsten – Kinderschutz auch im Strafprozessrecht verwirklichen"

16.09.2020

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

als ich das erste Mal durch einen Polizisten auf diese Sexpuppen hingewiesen wurde, wurde mir – offen gestanden – übel.

Ich war fassungslos und konnte nicht glauben, dass tatsächlich Sexpuppen im Kinderformat hergestellt werden und öffentlich angeboten werden dürfen.

Ich spreche von Puppen, die wie echte Menschen aussehen.

Wie kleine, nackte Mädchen und Jungen – aus Silikon und extrem realistisch.

Der Käufer kann nicht nur Größe und Format von primären und sekundären Geschlechtsmerkmalen bzw. Körperöffnungen auswählen, sondern auch ein Heizsystem ordern, um die Befriedigung besonders realistisch zu gestalten.

Frei zugänglich kann man diese Kinder-Sexpuppen nahezu anonym im Internet erwerben.

Und das nicht etwa im Darknet, sondern bei sehr großen und uns allen bekannten Online-Versandhändlern. Es reichen schon wenige Klicks.

Die Hemmschwelle zum Kauf ist somit äußerst gering.

Ich habe daraufhin mit Ärzten gesprochen, die mit Pädophilen arbeiten und Therapien anbieten.

Die Meinung war sehr klar – ich zitiere:
„Aus klinischer Sicht ist eine Erhöhung der Risikofaktoren durch die Nutzung naheliegend.
Handlungen an einer wirklichkeitsnahen Puppe können kognitive Verzerrungen begünstigen und daher das Risiko eines Übergriffs auf ein Kind erhöhen.“


Meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die NRW Koalition aus CDU und FDP ist sich einig, dass hier gehandelt werden muss.

Denn solche Puppen können als Einstiegsdroge und Hemmschwellensenker wirken. Wir müssen hier als Verantwortungsträger handeln und deshalb bin ich dankbar für diesen Antrag.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist eine bittere, gesellschaftliche Realität.

Eine gesellschaftliche Realität nicht erst seit den schlimmen und verstörenden Missbrauchsfällen von Lügde, von Bergisch-Gladbach, von Münster und vielen weiteren Fällen, die endlich an die Öffentlichkeit gelangen.

Wir haben es in jedem einzelnen Fall mit dem Mord an einer Kinderseele zu tun.

Denn während die Täter ihre Strafe irgendwann verbüßt haben und wieder in den Alltag zurück kehren, ist es das Schicksal der missbrauchten Kinder und Jugendlichen – oft ein Leben lang – an den physischen und psychischen Folgen leiden zu müssen.

Ein Missbrauch an Körper und Seele hinterlässt furchtbare Spuren. 

Deshalb ist es absolut richtig, dass diese Landesregierung alles in ihrer Macht stehende tut, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, vor dem Mord an ihrer Seele, zu bewahren.

Und gleichzeitig müssen wir alles dafür tun, um präventiv dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit einer krankhaften pädophilen Veranlagung nicht den Schritt zum Seelenmord machen und zu Tätern, zu Pädokriminellen, an unschuldigen Kindern und Jugendlichen werden.


Meine Damen und Herren,

der vorliegende Antrag zum Verbot von Kinder-Sexpuppen ist genau dazu ein wichtiger und richtiger Beitrag und ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihn mitgestaltet haben und auch heute unterstützen.

Es ist gut und ein wichtiges Zeichen, wenn wir uns hier einig sind.

Kinder sind ansonsten schutzlos ausgeliefert, wenn wir Erwachsene nicht aufstehen, gemeinsam hinschauen und handeln.

Die allermeisten Kinder wachsen mit Liebe und in Geborgenheit in ihren Familien auf.

Aber eben leider nicht alle. Und genau diese Kinder und Jugendlichen verdienen unsere größtmögliche Anstrengung, um sie vor sexueller Gewalt und Übergriffen zu schützen.

Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun!

Ich danke Ihnen.