
Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht jedes Kind schreit, wenn es leidet.
Viele Kinder schweigen – aus Angst, aus Scham, aus Unsicherheit.
Dann braucht es Erwachsene, die hinsehen.
Und Strukturen, die eingreifen.
Wir beraten in zweiter Lesung über die Novelle des bestehenden Landeskinderschutzgesetzes.
Es handelt sich also nicht um ein neues Gesetz, sondern um die Weiterentwicklung und Schärfung bestehender Regelungen –
Ziel dieser Novelle ist es, Kinderrechte sichtbarer, Beteiligung verbindlicher und den Kinderschutz noch wirksamer zu gestalten.
Sie erinnern sich vielleicht, dass ich damals in 2022 gesagt habe, dass wir nie am Ende sein werden und dies Gesetz sich kontinuierlich weiterentwickeln wird. Denn Kinderschutz hört niemals auf!
Dieses Versprechen haben wir gehalten und werden es auch zukünftig tun!
In der ersten Lesung dieses Gesetzesvorhabens haben wir als CDU-Fraktion bereits deutlich gemacht:
Kinderschutz ist für uns keine abstrakte Aufgabe, sondern eine konkrete Verantwortung. Eine Herzensangelegenheit!
Viele Details – vom Aufbau der Beauftragtenstelle bis zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen – wurden damals umfassend erläutert.
Deshalb möchte ich mich heute auf das konzentrieren, was seither geschehen ist:
Eine intensive Anhörung mit wertvollen Empfehlungen – und ein Gesetzgebungsverfahren, das zugehört, verstanden und gehandelt hat.
Die Anhörung vom 6. Februar war geprägt von großer fachlicher Klarheit.
Viele der dort formulierten Impulse finden sich im Änderungsantrag wieder, den drei Fraktionen hier gemeinsam einbringen.
Die Beteiligung von betroffenen Kindern und Jugendlichen war eines der wichtigsten Anliegen der Sachverständigen.
Ihre Botschaft:
Wer Gewalt erfahren hat, muss beteiligt werden, wenn Schutzstrukturen weiterentwickelt werden.
Wir greifen diese Forderung auf. Mit der neuen Nummer 7 in § 19 verpflichten wir zur Schaffung geeigneter Beteiligungsformate. Das ist kein symbolischer Akt, sondern unsere Überzeugung.
Ein zweiter Punkt war die Unabhängigkeit der oder des Beauftragten.
Es wurde betont: Diese Funktion muss nicht nur organisatorisch frei, sondern auch fachlich weisungsungebunden sein. Da herrscht absoluter Konsens und die entsprechende Formulierung wurde in § 18 klargestellt.
Zugleich wurde in der Anhörung deutlich: Die oder der Beauftragte braucht auch aus der Verwaltung Unterstützung.
Deshalb stellen wir klar: Die Landesbehörden unterstützen die Arbeit der oder des Beauftragten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auch die Kommunen können sich mit entsprechenden Unterstützungsleistungen einbringen.
Denn Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, die auf Zusammenarbeit angewiesen ist.
Im Mittelpunkt steht aber ebenso das Qualitätsentwicklungsverfahren. Ein besonderes Anliegen war es die Objektivität und Aussagekraft dieses Instruments weiterzuentwickeln.
Und das machen wir nun: Die Fallauswahl soll künftig vorrangig über das Zufallsprinzip erfolgen. Gleichzeitig behalten die Jugendämter die Möglichkeit, gezielt eigene Fälle selbst einzubringen.
Und schließlich: Die demokratische Rückbindung. Sachverständige haben angeregt, die Bestellung der oder des Beauftragten enger an das Parlament zu binden.
Wir setzen auch diesen Vorschlag um:
künftig erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend.
Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend hat den Gesetzentwurf zur Annahme empfohlen. Auch die Kinderschutzkommission sprach sich mit breiter Mehrheit dafür aus.
Mit den heute zur Beratung stehenden Änderungen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zeigen wir:
Diese Gesetzesänderung ist ein gemeinsamer Fortschritt.
Wir stärken mit dieser Novelle Beteiligung, Unabhängigkeit und Qualität – fundiert, klar und verlässlich. Wir haben hingehört. Wir haben verstanden. Und wir haben gehandelt.
Also: Stimmen Sie zu - für mehr Schutz, mehr Beteiligung und mehr Zukunft für die Kinder in unserem Land.
Vielen Dank!
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