Christina Schulze Föcking zu TOP4 "Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes"

06.04.2022

Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute ist ein sehr guter Tag für den Kinderschutz.
Heute beschließen wir in NRW ein Gesetz, das Signalwirkung für ganz Deutschland haben wird.

Wir haben in den letzten Monaten hunderten von Kinderschützerinnen und Kinderschützern zugehört und über Themen quer durch alle Fachgebiete gesprochen.

Ressortübergreifend haben wir kleine und große Initiativen auf den Weg gebracht. Alles mit dem Ziel: unser Land sicherer für unsere Kinder zu machen.

Dies Kinderschutzgesetz ist dabei ein ganz besonderer Erfolg.

Es wird in Zukunft das Fundament bilden, auf dem wir den Kinderschutz weiter aufbauen werden.

Das Gesetz wird den Kinderschutz mit dem Dreiklang aus Standards und Qualitätsentwicklung, aus den Schutzkonzepten und den örtlichen Netzwerken nachhaltig stärken.

Mit dem Gesetz setzen wir zur Qualitätsentwicklung einen Prozess in Gang und bauen eine Struktur auf, die es erlaubt Standards weiterzuentwickeln.

So wird eine hohe Qualität in Zukunft sichergestellt.

Der zweite Baustein, die Schutzkonzepte, sind uns wichtig, um das Thema auch wirklich ganz oben auf die Tagesordnung zu setzten.

Sie sollen Sicherheit im Handeln geben und sensibilisieren.

Dabei geht es uns nicht darum, dass ein seitenlanges Konzept verfasst wird, das anschließend in irgendeinem Ordner steckt.

Sondern darum, dass die Inhalte gemeinsam in den Einrichtungen gelebt werden.

Bessere Vernetzung, besserer Austausch: Der Wunsch danach wurde in jedem Gespräch und jeder Anhörung immer wieder an uns herangetragen.

Es gibt vereinzelt schon Netzwerke vor Ort, weil sich besonders Engagierte mit Sachverstand auf den Weg gemacht haben. Das ist super.

Wir brauchen die Netzwerke aber flächendeckend im ganzen Land. Nach dem Vorbild frühe Hilfen geben wir ihnen deshalb mit diesem Gesetz einen festen Platz.

All das wird für eine bessere Qualität des Kinderschutzes sorgen.

Wir werden die Umsetzung begleiten und prüfen, ob wir diesem Anspruch gerecht werden und immer wieder schauen, wo noch nachgebessert werden muss.

Es darf nicht eine Frage des Glücks sein, ob und wie ein Kind gute Hilfe erhält. Sondern wir bilden gemeinsam eine Grundlage für einen flächendeckenden gleich hohen Standard.

Hand in Hand unterstützen wir mit diesen Regelungen die Arbeit der engagierten Kinderschützerinnen und Kinderschützer in unseren Städten und Gemeinden und stärken ihnen den Rücken.

Dass wir auf einem guten Weg sind, zeigen die durchweg positiven Rückmeldungen aus der Anhörung:

Der Landesverband der Kindertagespflege sagte, es sei „wahnsinnig gut, dass wir dieses Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen“.

Zartbitter e.V. berichtete, dass sie beim Austausch mit anderen Bundesländern „inzwischen ein bisschen beneidet werden, dass sich so viel bewegt.“

Die komba gewerkschaft nrw e.V. und das evangelische Büro begrüßen die Initiative ausdrücklich.

So könnte ich noch lange weitermachen. Die Rückmeldungen sind überwältigend.

Und seien Sie sicher:
Wir werden dieses Fundament nutzen, um die vielen Anregungen – die wir noch in der Anhörung über dieses Gesetz hinaus erhalten haben – zu prüfen, zu diskutieren und darauf aufzubauen.

In dem Haus, das auf diesem Fundament steht, sollen alle Kinder und Jugendliche sicher sein und Hilfe finden.

Es wird immer weiter gepflegt, weiterentwickelt und bei Bedarf an der ein oder anderen Stelle nachgebessert werden müssen. Das ist unser Auftrag und unsere Pflicht!

Doch wir wollen auch jetzt schon ein Signal setzen und legen daher heute fraktionsübergreifend einen Änderungsantrag vor, der durch eine Innovationsklausel neue und bisher unerprobte Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes ermöglichen wird.

Damit unterstreichen wir die Bedeutung innovativer Maßnahmen und den Charakter des Gesetzes als Einstieg in die Entwicklung eines umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen.

Abschließend möchte ich allen danken, die mit ihrem Fachwissen zu diesem Kinderschutzgesetz beigetragen haben.

An die vielen engagierten Kinderschützer in unserem Land:

Ich habe bei den vielen Besuchen und Gesprächen erleben dürfen, was Sie täglich leisten.

Wir sehen Sie und wir wissen Ihren Einsatz zu schätzen. Herzlichen Dank für Ihre großartige Arbeit.
Nicht zuletzt ist ein solches Gesetz nur durch die Zusammenarbeit aller Kolleginnen und Kollegen sowie durch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und der Fraktionen möglich.

Mein persönlicher Dank gilt auch Marcel Hafke, Christian Schimang und natürlich Minister Joachim Stamp und Staatssekretär Andreas Bothe.

Danke an alle für die vielen investierten Stunden, die Sie und Ihr in dieses Gesetz gemeinsam mit uns gesteckt habt.