Christos Katzidis zu TOP 2 "Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen NRW – Laufbahnrecht"

21.05.2025

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

ein starker und vor allem handlungsfähiger Staat ist elementar für unsere Demokratie und die Akzeptanz von Politik und Verwaltung.

Laut  einer Studie  des  Instituts der deutschen Wirt-schaft in Köln fehlen aktuell bundesweit 570.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Es besteht also erheblicher Handlungsbedarf!

Unser Ziel ist die zukunftsfähige, leistungsorientierte und durchlässige Gestaltung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen.

Natürlich gab es, wie bei vielen Anhörungen, unterschiedliche Standpunkte unter den Sachverständigen.
Wesentliche Teile des Entwurfs wurden dabei positiv bewerten und als notwendig ansehen.

Ich möchte nur mal eine Aussage von Prof. Dr. Dr. Thiel zitieren: „Der Entwurf ist verfassungsrechtlich geboten und „ein guter Schritt“ für Modernisierung und Flexibilisierung.“

Ich möchte an dieser Stelle im Rahmen der abschließenden Debatte zu dem Gesetzentwurf nur noch einmal auf ein paar wesentliche Punkte eingehen.

1. Punkt  Flexibilisierung
Mit dem Gesetz gestalten wir die Laufbahnen flexibler.

Quereinstiege werden erleichtert und die Personalstellen bekommen mehr Eigenverantwortung.

Durch neue Öffnungsklauseln wird zum Beispiel der Zugang für Fachkräfte aus dem IT-Bereich deutlich erleichtert.

2. Punkt  Leistung statt Dienstzeiten
Dienstzeiterfordernisse, ein verstaubter Begriff aus dem letzten Jahrhundert, haben ausgedient.

Ein Teil der Sachverständigen hat den Wegfall des Beförderungssperrjahres und die Chancen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte, schneller befördert zu werden, ausdrücklich begrüßt.

Es wurde auch sehr klar dargestellt, dass sich diese Änderung durchaus positiv auf die Personalbindung und die Vermeidung von Abwerbungen durch andere Dienstherren auswirkt.

In Sachen Leistung war uns die Gleichwertigkeit von
von akademischer und beruflicher Bildung wichtig.
3. Punkt  Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Anrechnung von Teilzeit auf die Probezeit (§ 5 LVO) wird ausdrücklich als gleichstellungsfördernd gewertet.

Dies ist ein klares Signal für eine familienfreundliche Laufbahngestaltung.

4. Punkt  Verwendungsaufstieg
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat die Möglichkeit des prüfungsfreien Aufstiegs aus A9Z als ein wertschätzendes Instrument für erfahrene Kolleginnen und Kollegen dargestellt.

Dem können wir uneingeschränkt zustimmen.

5. Punkt  Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit
Die Langzeitkonten wurden als rechtlich machbar und praktikabel eingeschätzt.

Das ist eine zukunftsorientierte Antwort auf individuelle Lebensverläufe und sie ist überfällig.

Diese Konten müssen jetzt aber noch zu echten Lebensarbeitszeitkonten ohne Bedingungen weiterentwickelt werden.

Fazit
Der Gesetzentwurf modernisiert das Laufbahnrecht zielgerichtet, pragmatisch und mit Augenmaß.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem leistungsstarken, attraktiven öffentlichen Dienst in NRW.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung zu.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

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