
Sehr geehrte/r Frau / Herr Präsident/in
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit keine Jubelstürme auslöst, ist unstrittig.
Als die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Feuerwehr eingeführt wurde, lag die wöchentliche Arbeitszeit deutlich höher.
Damals wurde die besondere Altersgrenze für Polizei und Feuerwehr gleichermaßen eingeführt.
Bei der Polizei wurde die Altersgrenze im Jahr 2003 einheitlich auf 62 Jahre erhöht.
Im Jahr 2007 wurde die Regelaltersgrenze für Beschäftigte und Beamte bundesweit auf 67 Jahre erhöht.
Das wird seit 2012 schrittweise umgesetzt .
Im selben Jahr wurde die Soll-Arbeitszeit in NRW bei der Feuerwehr von 54 Stunden auf 48 Stunden pro Woche (Zwei 24 Stunden-Dienste) reduziert.
Die Lebensarbeitszeit wurde aber nicht verlängern.
Parallel dazu entwickelt sich die Lebenserwartung kontinuierlich nach oben.
Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen hat sich von 1950 bis zum Jahr 2000 um 10 bzw. sogar 12 Jahre erhöht.
Bis zum Jahr 2050 wird sich die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen um weitere 10 Jahre auf dann 82,4 Jahre und für Frauen auf 86,4 erhöhen.
Das muss seriöse Politik zwingend berücksichtigen.
Es kann nicht alles so bleiben wie es ist.
Und auch die Ausstattung bei der Feuerwehr hat sich in den letzten 70 Jahren deutlich verbessert.
Klar ist: Feuerwehrleute leisten schwere körperliche Arbeit.
Aber: die Prävention durch Programme und bessere Ausrüstung wird auch immer besser.
Uns als Fraktionen waren drei Punkte besonders wichtig:
1. Einheitliche Altersgrenze
Wir hatten seit 1954 im Bereich der Feuerwehr eine einheitliche Altersgrenze.
Genauso wie bei Polizei im Übrigen.
Das war auch wichtig, weil es viele Laufbahnaufsteiger gibt, gerade in höherem Alter.
Das ist auch nach wie vor so, deshalb halten wir an der einheitlichen Altersgrenze fest.
2. Eine belastungsorientierte Reduzierungsmöglichkeit
Wir hätten sehr gerne eine Reduzierungsmöglichkeit eingeräumt, die sich an den tatsächlichen Belastungen orientiert, so wie sie es bei der Polizei gibt.
Problem war aber offensichtlich viel mehr der Erhebungsaufwand.
Anscheinend sind unsere Städte und Kommunen nicht auf Knopfdruck in der Lage, Schichten und Einsatzzeiten nachweisbar darzustellen.
Deswegen müssen wir hier hinschauen, welche Möglichkeiten die Digitalisierung schafft.
Wir brauchen nicht mehr Statistik, aber abrufbare Daten sollten auch verfügbar sein.
Schweren Herzens haben wir deshalb auf eine belastungsorientierte Reduzierungsmöglichkeit verzichtet.
3. Eine gesetzliche Verlängerungsmöglichkeit
Das war auch ein ausdrücklicher Wunsch aus dem Feuerwehrbereich, dem wir nachgekommen sind.
Es gab und gibt Verlängerungsanträge von Feuerwehrleuten, die von den Städten und Gemeinden abgelehnt werden.
Deshalb haben wir diesen Wunsch gerne aufgenommen und werden die Möglichkeit nunmehr gesetzlich regeln.
Mit unserem Änderungsantrag stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Den Entschließungsantrag der SPD lehnen wir ab.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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