Christos Katzidis zu TOP 6 "28. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen"

25.01.2024

Anrede,

zunächst einmal einen herzlichen Dank an Frau Gayk und ihr Team für die Vorlage dieses umfangreichen und dezidierten Jahresberichtes für das Jahr 2022.

Die Anzahl der Eingaben macht deutlich, dass wir eine Landesdatenschutzbeauftragte brauchen.

2022 10.480 Eingaben    Datenpannen 1.829
2021  11.900     Datenpannen 1.841
2020 12.150     Datenpannen 1.775
2019 12.500     Datenpannen 2.235

Die Eingaben insgesamt sind auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den drei Jahren davor.

Gleiches gilt für die Datenpannen.

Datenschutz ist in unserer digitalen Welt wichtig und ein elementares Grundrecht.
Es wird in der Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

Wir sind dabei mittlerweile vorrangig von der Europäischen Datenschutzgrundverordnung geprägt, an dem sich alles orientiert.

Aber, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bietet viel Raum für Interpretationen, wir haben alleine in Deutschland 18 Aufsichtsbehörden bei der Auslegung und Anwendung der DSGVO

Hinzu kommt, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat zu viele unterschiedliche nationalen Umsetzungsnormen.

Die Anwendung und Aufsicht der zuständigen Datenschutzbehörden in den Mitgliedsstaaten bei der Auslegung der DSGVO weicht teilweise erheblich voneinander ab.

Wir in Deutschland neigen dazu, den Datenschutz über alles zu stellen.

Die Deutsche Interpretation erschwert das Arbeiten in vielen Bereichen.

Laut einer Bitkom-Umfrage aus Jahr 2022 stellen zwei Drittel der befragten Unternehmen fest, dass die deutsche Interpretation des Datenschutzes die Digitalisierung in ihrem Unternehmen erschwert (68 Prozent).

Noch schwieriger wird es im sicherheitspolitischen Bereich, wo der Datenschutz oft Täterschutz ist.

Datenschutz erschwert den Austausch unter Behörden
Dies wurde besonders deutlich im Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch.

Opfer von Straftaten leiden darunter!

Datenschutz hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der Nachrichtendienste.

Vorschriften über die Datenverarbeitung der Nachrichtendienste auf Grundlage des Datenschutzes behindern die nachrichtendienstliche Arbeit

Die meisten Anschlagsversuche in Deutschland werden deshalb verhindert, weil wir Hinweise von ausländischen Sicherheitsbehörden bekommen.

Das ist besonders für die Innere Sicherheit ein großes Risiko

Informationsfreiheit
LDI fordert Veränderung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW im Sinne einer weiteren Ausweitung von Veröffentlichungspflichten.

Damit einher gehen jedoch erhebliche Kosten und Aufwendungen für Kreise, Städte und Kommunen.

Datenschutz darf kein Täterschutz sein.

Der Opferschutz muss höchste Priorität genießen.

• Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Landesbeauftragten für Datenschutz verläuft überwiegend konstruktiv und spannungsfrei.
• Landesregierung nimmt Datenschutz und Informationsfreiheit sehr ernst.
• Die LDI zeigt Beispiele für gemeinsam erzielte Verbesserungen auf und liefert Hinweise für künftige Überarbeitungen.
• Bezüglich der Handhabung von Löschmoratorien für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse und des Umgangs mit eigentlich zu löschenden Daten, die unter diese Regelung fallen, bedarf es einer gesetzlichen Neuregelung, die vom Landtag ausgehen muss.
• Die Landesregierung wird das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) zeitnah überarbeiten und dabei Hinweise der LDI ebenso wie Stellungnahmen anderer Beteiligter aufnehmen.
• Neues Vorgehen zur eingeschränkten Übermittlung von Telefonnummern von Zeuginnen und Zeugen von Verkehrsunfällen und Begrenzung der personenbezogenen Daten bei Vordrucken für Versammlungen (Ziffer 6.8) zeigen, wie Datenschutzprobleme sinnvoll und praktikabel gelöst werden können.
• LDI fordert Veränderung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW im Sinne einer weiteren Ausweitung von Veröffentlichungspflichten.

Zu 6.1: „Gerichtsentscheidungen“
• LDI weist darauf hin, dass im Bericht 2021 genannte Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Videobeobachtung bei Versammlungen zwischenzeitlich durch OVG-Entscheide überwiegend aufgehoben wurden. OVG hat Einsatz weitestgehend für zulässig erklärt.