Christos Katzidis zu TOP 7 "Klimaextremisten: Kriminelle verfolgen – Jungen Menschen eine Chance zum Ausstieg geben"

15.06.2023

Anrede,

wenn man sich Punkt in dem Antrag der AfD anschaut, also die Ausgangslage, dann fällt mir nur eine Sache dazu ein.

Alles wie immer in Anträgen der AfD-Fraktion.

Eine Chronologie über mehrere Seiten, unter anderen mit Aussagen von „Nicht-AfDlern“, mit denen Sie versuchen ihren Thesen zu stützen.

Was aber nicht gelingt.

Auch wie immer!

Der Punkt 1 unter römisch II im Feststellungsteil zeigt, dass Sie in einem Paralleluniversum leben, denn die AfD ist alles andere als demokratisch.

Und wenn Sie dann auch noch in Ihrem Antrag von „indoktrinierender Propaganda durch Teile der Lehrerschaft“ sprechen, dann zeigt doch gerade das, was Sie wollen, eine TOTALE Gleichschaltung!

Und genau das machen heute Ihre Forderungen in diesem Antrag noch mal ganz besonders deutlich.

Wenn ich nur alleine die ersten drei Forderungspunkte lese, dann ist genau das die Dokumentation dafür, dass die AfD-Fraktion eben nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, sondern eher für ein System steht, wie wir es zwischen 1933 und 1945 in Deutschland schon mal hatten.

Sie wollen ganz offensichtlich den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen für IHRE „indoktrinierenden Propaganda-Zwecke“ missbrauchen.

Und lassen Sie mich eins mal in aller Deutlichkeit sagen:

Unser Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen leistet eine hervorragende Arbeit.

Diese Unterstellung zwischen den Zeilen, dass unserer Verfassungsschutz seine Arbeit nicht vernünftig machen würde entbehrt jeglicher Grundlage.

Unser Verfassungsschutz braucht ganz sicher keine AfD-Ratschläge für seine Arbeit.

Ganz im Gegenteil.

Unser Verfassungsschutz hat die AfD im Blick.

Und womit, mit Recht kann ich nur sagen.

Ich kann es auch gerne mal mit den Worten des Deutschen Institutes für Menschenrechte formulieren.

Das sieht nämlich die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an.

In einer Analyse des Institutes heißt es unter anderem, „die Partei gehe zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele aktiv und planvoll vor“.
Das Institut bringt als Beispiel unter anderem, dass die AfD die Grenzen dessen, was gesagt werden darf, versucht zu verschieben, damit eine Gewöhnung an ihren rassistischen national-völkischen Positionen auch im öffentlichen und politischen Raum erfolgt“.

Und das Institut kommt im Übrigen auch in der Analyse zu dem Ergebnis, dass sich die AfD darum bemühe, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen.

Und es geht nicht nur um Teile der AfD.

Ich zitiere nochmal aus der Zusammenfassung der Analyse:

„Der Programmatik liegt ein national-völkisch verstandener Volksbegriff zugrunde, der Menschen nach rassistischen Kategorien in ihrer Wertigkeit unterscheidet und damit vom Volksbegriff des Grundgesetzes abweicht und mit Artikel 1 Absatz 1 GG nicht zu vereinbaren ist.“

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