Christos Katzidis zu TOP 7: "Rechtsstaatlichkeit auch in Nordrhein-Westfalen umsetzen – Störer müssen für provozierte Einsätze der Polizei und Folgen ihrer Straftaten zahlen"

30.03.2023

Anrede,

die Freiheitspartei FDP hat die Innere Sicherheit für sich entdeckt!

Und das nicht erst seit gestern!

Faszinierend, wie die FDP auf Themensuche ist, um sich nach der krachenden Wahlniederlage wieder zu sam-meln.

Leider nur sehr inkonsequent.

Bei den Klima-Klebern mal so schnell einen raushauen und einen auf knallhart machen.

Und wenn es um Kinderschutz und die Vorratsdatenspeicherung geht, dann ist die FDP wachsweich und wieder freiheitsorientiert.

So kann man auch Prioritäten setzen!

Bleiben wir aber mal bei Ihrem populistischen und inhaltsleeren Antrag.

Der Beschlussfassungs-Punkt ist ja ein wahres Feuerwehr an neuen Erkenntnissen.

(1) „Die Politik steht in der Pflicht, verantwortungsvoll mit den Steuergeldern in Nordrhein-Westfalen umzugehen“,

WOW! Freut mich sehr, dass diese Erkenntnis im Jahr 2023 bei der FDP angekommen ist.

Ich bin total beeindruckt!

(2) Die Folgen der Polizeipflicht in Nordrhein-Westfalen gilt für jeden unabhängig der Gesinnung sowie der verfolgten politischen Ziele.

Nicht nur die Polizeipflicht gilt für jedermann.

Jedes Gesetz und jede Verordnung gilt für jedermann.

Das hat ein funktionierender Rechtsstaat so an sich!

(3) Durch das Begehen von Straftaten und dem vorsätzlichen Hervorrufen sowie Provozieren von Polizeieinsätzen wird die Gesellschaft unmittelbar belastet.

Stimmt! Aber auch für andere Polizeieinsätze!

Natürlich wird die Gesellschaft durch das Begehen von Straftaten belastet.

Vor allem und vorrangig aber die betroffenen Opfer von Straftaten und die haben Sie mal so gar nicht im Fokus.

(4) Wer Straftaten begeht, muss auf allen Ebenen für ihre Folgen einstehen und aus Respekt vor redlichen Menschen die Konsequenzen des Rechtsstaats spüren.

Konsequenzen können Straftäter immer nur dann spüren, wenn es einen handlungsfähigen und konsequenten Rechtsstaat gibt.

Das heißt konkret, die Personalausstattung bei den Polizeibehörden und der Justiz muss so sein, dass Verfahren auch schnell betrieben werden können.

Genau daran arbeiten wir seit 2017.

Das geht aber nicht aber nicht von heute auf morgen, wenn über Jahrzehnte diese Bereiche keine Priorität hatten.

Dazu gehört aber auch, dass es zu Strafbefehlen oder Verurteilungen kommt und Verfahren nicht eingestellt werden.

Das ist ein großes Problem in Deutschland.

Vor allem bei den Gewaltdelikten!

Da müssen wir ran.

Forderungspunkte
Die Landesregierung muss dafür Sorge zu tragen, dass Störer in Nordrhein-Westfalen die Kosten für die durch sie begangenen Straftaten und herbeigeführten Polizeieinsätze tragen müssen und diese verursachten Kosten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unverzüglich und konsequent einzutreiben.

Wir als CDU-Fraktion würde es sehr begrüßen, die Gebührenregelungen neu zu regeln.

Das ist aber nicht einfach und geht vor allem auch nicht mit einem Schnellschuss bzw. mit einem populistischen Antrag.

Welche Straftäter sollen denn alle zur Kasse gebeten werden ?

Soll der häusliche Schläger zur Kasse gebeten werden?

Soll derjenige zur Kasse gebeten werden, der vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis fährt?
Was ist mit dem Schutz von Veranstaltungen vor Gewalttätern und Störern?

Wer soll den Einsatzaufwand bezahlen?

Als aller Erstes bedarf es mal einer Prüfung, bei welchen Anlässen Gebührenerhebungen auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen momentan möglich sind.

Das sind im polizeilichen Polizei nicht viele Anlässe.

Wenn man sich aber nur auf polizeiliche Einsätze beschränken würde, wäre das viel zu kurz gedacht.

Wir als CDU-Fraktion wollen, dass auch die ordnungsrechtlichen Anlässe geprüft werden, damit unsere Städte und Kommunen auch Störer in die Verantwortung nehmen können.

Ihren populistischen & inhaltsleeren Antrag lehnen wir daher heute ab.

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