Claudia Schlottmann zu TOP 10 "Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes"

13.12.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es freut mich, dass wir heute – nach Beratung im Fachausschuss – zur finalen Abstimmung über das zweite Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes schreiten können. Eine positive Abstimmung über dieses Gesetz ist heute, im letzten Plenum dieses Jahres, besonders wichtig da die Frist für das Programm zum 31. Dezember dieses Jahres ausläuft. Lasst uns also gemeinsam den Weg für eine kurzfristige Lösung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ebnen!

Dank der kurzfristigen Problemlösung von Ministerin Feller sind wir schnell und unkompliziert wieder handlungsfähig, denn der Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist groß. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll seine Potenziale und Chancen bestmöglich nutzen und entfalten können. Das Schulwesen muss weiterhin Chancengleichheit ermöglichen, dies sichern wir mit dem vorliegenden Gesetz für alle Schülerinnen und Schüler.

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes erfüllen wir unsere Verpflichtung im Koalitionsvertrag – und hier zitiere ich mit Erlaubnis des Landtagspräsidenten – „die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung und gelingende Inklusion und Exzellenz in Schulen [zu] verbessern.“

Außerdem schaffen wir so die oftmals in Frage gestellte Wahlfreiheit für die Eltern sowie für die Schülerinnen und Schüler. Fest steht, dass eine erfolgsversprechende Inklusion nur gelingen kann, wenn wir sowohl die flächendeckende Inklusion, als auch die Option der Förderschulen weiterhin aufrecht erhalten. Nur auf diese Weise können wir ein individuell passendes Angebot für die unterschiedlichen Bedarfe unserer Schülerinnen und Schüler aufrecht erhalten.

Uns ist allen bekannt, dass der sonderpädagogische Bedarf an Schulen hoch ist und hier dringend Maßnahmen getroffen werden müssen. Das zweite Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes stellt eine wichtige Weichenstellung für die nächsten zwei Jahre dar, ohne die der Bedarf nicht gedeckt werden könnte. Auch, dass es uns gelungen ist die Inklusionspauschale auf 67 Millionen Euro anzuheben, verdeutlicht die Relevanz der positiven Abstimmung dieses Gesetzes.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetztes zeigen wir ganz klar: Gute inklusive Bildung ist der Schlüssel für das Leben aller in der Mitte unserer Gesellschaft. Inklusion zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist machbar! Lasst uns den Weg dafür ebnen, denn einer der entscheidenden Punkte für ein gelingendes inklusives Angebot in Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung mit zusätzlichem Lehrpersonal mit sonderpädagogischer Ausbildung. 

Mit der Verabschiedung dieses Gesetztes sorgt das Ministerium für Schule und Bildung bis zum 31. Dezember 2025 für eine kurzfristige, effiziente und unkomplizierte Lösung. Dies würde uns die Zeit geben, das Gesetz, auf Basis bis dahin ausreichender Daten, nach Möglichkeit anzupassen und zu verbessern. 

Die Verlängerung der Maßnahme schafft außerdem Planungssicherheit für Lehrkräfte und Fachleiter, die mit rund 2,5 Millionen Euro bezuschusst wird. Darunter fallen neben der Bezahlung der Lehrkräfte- und Fachleiterstellen auch Prüfungsvergütungen und Reisekosten. Sämtliche Mehrausgaben werden durch Haushaltsmittel und Stellen des Einzelplans 05 bestritten. Daher müssen keine Sonderkosten eingeplant und vereinbart werden.

Eine positive Abstimmung über das zweite Gesetz des Lehrerausbildungsgesetzes schafft somit die Möglichkeit, weiterhin unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf bestmöglich zu versorgen und allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Ich bitte Sie alle daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Verlängerung dieser Maßnahme zu stimmen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.