Claudia Schlottmann zu TOP 16 „Gute Schule braucht gute Schulleitungen“

12.06.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heutzutage sind die Aufgabenfelder in unseren Schulen umfangreicher und vielfältiger. Dies gilt auch für Schulleitungen. Für engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die die Bereitschaft haben Verantwortung zu übernehmen und ihre Schule zum Erfolg zu führen.
In den vergangenen Jahren, man kann schon fast sagen, Jahrzehnten hat sich der Beruf eines Schulleiters oder einer Schulleiterin gewandelt und vor allen Dingen intensiviert. Eine gute Schulleitung muss viele Qualitäten mit sich bringen. Vor allem ist in vielen Bereichen der Verwaltungsaufwand erheblich größer geworden. Schlichtweg kann man feststellen: Eine Schulleitung hat in etwa die gleichen Aufgaben wie ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens.

Uns ist die besondere Verantwortung von Schulleitungen und der herausragende Einfluss auf die Schulentwicklung durchaus bewusst. Daher ist es unsere Aufgabe, an dieser Stelle den Schulleiterinnen und Schulleitern das entscheidende Rüstzeug mitzugeben.

Nun fordert die SPD, dass die Landesregierung Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen stärkt. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, meine Damen und Herren, dass wir hier – wie so häufig der Opposition einen Schritt voraus sind und sagen: Daran arbeiten wir bereits. Die Forderungen Ihres Antrages, werden zu großen Teilen bereits umgesetzt.

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Bereits mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz haben wir es ermöglicht weitere Freiräume und mehr Eigenverantwortung für die Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen herzustellen. Damit haben wir deutlich gemacht, dass Modernisierung und Stärkung unserer Schulleitungen ein entscheidender Eckpfeiler für eine moderne Schule sind.

Auch die Besoldung von Konrektoren an Grund- und Hauptschulen sowie von Schulleitungen wurde bereits angehoben.

Wir wissen, in der heutigen Zeit geht es ohne Fortbildung nicht voran. Ein breites Fortbildungsangebot ist daher unerlässlich und wird ständig weiterentwickelt, in Ergänzung aktueller Schwerpunkte. Das „Gesamtkonzept Leitungsqualifizierung“ bietet eine Basis für die Umsetzung von einzelnen Qualifizierungsangeboten.
Jede Schule hat für spezifische Bedarfe ein Fortbildungsbudget zur Verfügung. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die Angebote vor Ort genutzt werden und die pädagogischen Führungskräfte vor Ort davon profitieren können.

Der Schulleiterberuf bringt seine Herausforderungen sicherlich mit sich. Eine attraktive Gestaltung des Berufs ist essenziell wichtig. So ist auch eine Teilzeitbeschäftigung für Schulleitungen möglich. Allen Beschäftigten des Landes steht eine Beschäftigung in Teilzeit grundsätzlich offen. Ein solches Modell finden sie auch bereits in der Praxis und wird beispielsweise in Detmold auch angewandt. Im Rahmen des Schulversuchs „TopSharing“ leiten zwei in Teilzeit beschäftigte Schulleitungen eine Schule. Sie sehen also ganz klar, meine Damen und Herren, das Modell kann funktionieren.

Gerne möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal auf die Befragung kommen, die dem Antrag der SPD zu Grunde liegt: Es erschließt sich mir nicht, wie Sie aus einer Befragung, die bundesweit durchgeführt wurde, klare Empfehlungen für Nordrhein-Westfalen herleiten. Hier wäre es doch sinnvoller sich auf unser Bundesland zu fokussieren. Aus der vorliegenden Studie lassen sich für uns jedenfalls keine belastbaren Ergebnisse ableiten.

Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, ermöglichen wir bereits viel für die Verbesserung der Situation unsere Schulleitungen. Auch dies ist in der aktuell herausfordernden Schullandschaft ein langwieriger Prozess, den wir kontinuierlich fortsetzen werden. Auch hier gilt aus den bekannten Gründen wieder: Wir laufen leider einen Marathon und keinen Sprint, um voranzukommen und für Verbesserung im System zu sorgen. Wie bereits im Ausschuss für Schule und Bildung vertont, lehnen wir den vorliegenden Antrag der SPD ab.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.