Claudia Schlottmann zu TOP 2 "Finger weg vom OGS-Rechtsanspruch – die Landesregierung muss kurzfristig ein Rettungsprogramm für den Ganztag auflegen“

21.09.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat in unserer heutigen Gesellschaft einen höheren Stellenwert als jemals zuvor. Mittlerweile ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass beide Elternteile berufstätig sind.
Nun gilt es, für diese Realität die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich in unserem Land niemand gegen Kinder entscheiden muss, aufgrund der Karriere.

Die Zukunfts-Koalition nimmt sich dieser wichtigen Aufgabe an. Dies haben wir auch bereits im Koalitionsvertrag manifestiert und wir bauen nicht erst seit gestern das Platzangebot für den offenen Ganztag aus. 

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Bund und Land unterstützen die Kommunen mit Investitionsmitteln, um die erforderliche Infrastruktur umzusetzen.
Uns ist bewusst, dass die Kommunen diese Aufgabe nicht alleine bewältigen können und vor allen Dingen auch Planungssicherheit benötigen.

Damit die Bundesmittel für den Ganztagsausbau möglichst schnell bei den Schulträgern in Nordrhein-Westfalen ankommen, hat das Schulministerium bereits Ende April die Abstimmung der entsprechenden Förderrichtlinie mit dem Bund in die Wege geleitet. Vorher war das nicht möglich, weil der Bund eine halbe Ewigkeit gebraucht hat, bis er mit der erforderlichen Verwaltungsvereinbarung mit Monaten Verspätung gegenüber den ursprünglichen Zusagen „um die Ecke gekommen ist“. Die finale Rückmeldung des Bundes steht noch aus.

Ich versichere Ihnen, meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im Klaren, dass die Zeit drängt und wir schnellstmöglich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs schaffen müssen. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen sich schnellstmöglich damit befasst, mit dem Bund zu einer Einigung zu kommen.

Dafür sind alle Beteiligten schon seit Längerem in intensivem Austausch. Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gestalten den Prozess der Vorbereitung der erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches gemeinsam.

Unter Beteiligung aller zentralen Akteure des Ganztags in Nordrhein-Westfalen findet derzeit ein umfangreicher Dialogprozess statt.
Im besonderen Maße sind dabei die Kommunalen Spitzenverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege wichtige Partner.

Gerne möchte ich auch an dieser Stelle noch auf die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion zu sprechen kommen.
Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass die SPD an der Regierung beteiligt war, als das Ganztagsförderungsgesetz entworfen und verabschiedet wurde. Und ebenso ist sie Teil der AMPEL-Koalition, aber davon bemerkt man in Ihrem Antrag nichts. Nun ist es wieder sehr bezeichnend, dass Sie sich jetzt davon distanzieren und so tun, als hätten Sie mit dem Gesetz nichts zu tun gehabt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im März 2023 eine Fristverlängerung beim Ganztagsausbau gefordert. Diese Forderung wurde von den Regierungsparteien abgelehnt. 

Nun beschreien Sie hier den Untergang des Offenen Ganztags in Nordrhein-Westfalen. Doch dazu gehört auch, sich ehrlich zu machen und nicht immer nur mit Überschriften zu arbeiten.

Lassen Sie mich Ihnen an dieser Stelle ein paar Zahlen mitgeben:
Rund 715 Millionen Euro investiert die Landesregierung im laufenden Haushaltsjahr in die Schule des Offenen Ganztags. Mit diesem Geld können im neuen Schuljahr insgesamt 392.500 Ganztagsplätze finanziert werden. Das sind 30.000 Plätze mehr als im Schuljahr 2022/2023. 
Der Haushaltsentwurf 2024 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen Euro vor. Damit könnten im Schuljahr 2024/25 dann erstmals weit über 400.000 OGS-Plätze finanziert werden, nämlich um genau zu sein 430.500.

Hinzu kommt, dass die Fördersätze für den Offenen Ganztag seit 2016 jährlich zum 1. August um 3 Prozent erhöht wurden. Völlig unabhängig von der allgemeinen Tarifsteigerung.

Auch hier möchte ich gerne noch einmal auf die Forderung der SPD eingehen, ein kurzfristiges Rettungspaket von 100 Millionen Euro zu schnüren: Bei der Etablierung von neuen Regelungen auf der kommunalen Ebene hat das blinde Ausschütten mit der Gießkanne noch nie geholfen!

Wir sind dabei, ein langfristiges, durchdachtes und vor allem finanziell abgesichertes System zu entwickeln. Damit wir den Kommunen, den Schulen und schlussendlich vor allem den Kindern gerecht werden, meine Damen und Herren.
Diese Arbeit werden wir fortführen und so schnell wie möglich zu einem guten Ende bringen.

Wenn die weitere Abstimmung auf Landesebene erfolgreich und wie geplant verläuft, wäre Nordrhein-Westfalen eines der ersten Bundesländer, dem es gelungen ist, Einigkeit mit dem Bund bei dem Thema Offener Ganztag herzustellen.

Ich denke, diese Tatsache spricht für sich, meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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