
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir alle wissen, dass Schule ein Ort der stetigen Veränderung ist. Gerade die letzten zwei Jahre unter der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass es viele neue Bedarfe und neue Realitäten gibt, an die sich der Bereich Schule anpassen muss.
Genau dies machen wir nun mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz. Mit den drei wichtigen Eckpfeilern Digitalisierung, Eigenverantwortung und Elternmitwirkung ermöglichen wir ein modernes und bedarfsgerechtes Schulwesen.
Der Distanzunterricht, der 2020 notwendig wurde, hat große Kreativität und großen Einfallsreichtum hervorgerufen. Und er hat uns auch ganz klar vor Augen geführt: Zu einer guten und modernen Bildung gehört eine digitale Arbeitsweise. Es ist von enormer Wichtigkeit, dass Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Medien, ebenso wie mit Endgeräten geschult werden.
Deswegen haben wir mit dem neuen Gesetz – als erstes Bundesland in Deutschland – dem digitalen Lernen eine gesetzliche Grundlage gegeben. Denn es reicht nicht nur, die Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten zu versorgen. Sondern wir unterstützen auch die Lehrerinnen und Lehrer in NRW dabei ihren Unterricht an die digitale Arbeitsweise anzupassen. Damit geben wir den Kindern, wie dem Lehrpersonal die nötigen Kompetenzen für einen modernen Unterricht, der unserem digitalen Alltag entspricht.
Ebenso wichtig ist es dabei, den Schulen vor Ort mehr Handlungsfreiheit zu geben. Sie wissen am besten, was für ihre Schulgemeinschaft wichtig ist, welches Schulprofil sie benötigt und unter welchen Leitlinien diese Schule lehren möchte. Diese Eigenverantwortung soll den Schulen in unserem Land Motivation geben; für eigene Ideen, für eigene Lösungsansätze, für Individualisierung. Denn auch hier zeigt sich ganz klar: Schule ist kein starrer, gleichbleibende Ort, sondern ständig in Bewegung. Mit der Option innerhalb eines bestimmten Rahmens von den vorgegeben Stundentafeln abzuweichen, geben wir Schulen die nötige Freiheit sich neu zu entwickeln.
Der dritte Eckpfeiler des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes ist einer der wichtigsten Punkte, nämlich die Elternmitwirkung.
Die Kompetenzen der Schulkonferenz werden hier erheblich erweitert. So kann in Zukunft die Schulkonferenz auch in den Entscheidungsprozess zu Lehr- und Lernsystemen, sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen eingebunden werden.
Auch die Möglichkeit Teilschulpflegschaften an Schulen mit Teilstandorten einzurichten, gibt den Eltern die Möglichkeit stärker mitzuwirken und sich zu beteiligen. Damit zeigen wir deutlich, dass Eltern eine wichtige Rolle in dem Komplex Schule bilden und dass es wichtig und richtig ist sie in die einzelnen Prozesse miteinzubeziehen.
Meine Damen und Herren, mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz zeigen wir, dass wir auf äußere Umstände reagieren können. Wir zeigen damit klar, dass wir den Schulen in unserem Land das notwendige Rüstzeug an die Hand geben, um modern, stark und verantwortungsbewusst ihrer wichtigen Aufgabe nachzukommen.
Wie auch unsere Gesellschaft ist der Bereich Schule im ständigen Wandel. Mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz nehmen wir uns dieser Veränderung an und schaffen damit realistische Rahmenbedingungen für Schüler, Lehrer und Eltern und gehen damit einen wichtigen Schritt nach vorn zur Schule der Zukunft.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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