Claudia Schlottmann zu TOP 2 "Zugige Räume, bröckelnde Fassaden und marode Klos - weltbeste Bildung oder survival of the fittest

11.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin froh heute mit Ihnen gemeinsam über dieses wichtige Thema der Finanzierung von Schulen sprechen zu dürfen. Denn: Wir investieren hier nicht in irgendwelche Gebäude, sondern in die Zukunft unseres Landes.

Vor diesem Hintergrund möchte ich erst einmal betonen, dass es uns als NRW-Koalition eines der wichtigsten Anliegen ist, die Schulzeit für Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu gestalten. Dazu gehört nicht nur die personelle Ausstattung, Digitalisierung oder gute Lehrpläne, sondern vor allem auch die räumliche Ausstattung unserer Schulgebäude. Eine gute Lernatmosphäre ist für uns Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.

Dafür unterstützt die Landesregierung die Kommunen und ihre Schulen auf vielfältige Weise. Darunter fällt auch das Programm „Gute Schule 2020“, welches in den Jahren von 2017 bis 2019 1,19 Mrd. Euro in die nordrhein-westfälischen Kommunen gebracht hat. Wegen dieses deutlichen Zuspruchs wurde das Programm schließlich auch von der NRW-Koalition fortgeführt. Auch für 2020 steht ein Kreditkontingent in Höhe von 500 Mio. Euro bereit. Um die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, hat die Landesregierung außerdem in 2017 die Wertgrenze der förderfähigen Wirtschaftsgüter herabgesetzt und 2018 den Zeitraum für den Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung von 30 auf 48 Monate verlängert, um den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit zu ermöglichen. Damit haben wir das Programm zunächst einmal modernisiert und verbessert.

Trotz dessen ist uns bewusst, dass das Programm „Gute Schule 2020“ noch nicht die Resultate erbringt, die wir uns vorstellen; es ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits begonnen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Mittel für die Schul-/ und Bildungspauschale zu erhöhen.

Doch nicht nur finanzielle Mittel sind an dieser Stelle entscheidend: es sind oftmals die Genehmigungsverfahren gewesen, die Sanierung- und Neubauprojekte von Schulgebäude verlangsamt haben. Deswegen haben wir genau dort angesetzt und bereits zu Beginn unserer Regierungszeit eine neue Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Dabei haben wir es uns zum Ziel gemacht Bauen zu entbürokratisieren und Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auch das - meine sehr geehrten Damen und Herren - kommt den Kommunen und damit den Schulträgern zu Gute.
Natürlich dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen, dass die Städte und Gemeinden in der Umsetzung der Projekte auf freie Planungskapazitäten angewiesen sind. Denn nach wie vor liegt die Kompetenz der kommunalen Schulinfrastruktur bei den Schulträgern.

Trotz alledem sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Kommunen bei dieser besonderen Thematik nicht im Stich zu lassen und uns nur kurz vor einer anstehende Wahl damit zu beschäftigen, wie unsere Vorgängerregierung. Schulpolitik darf nicht zu einem Politikum gemacht werden, denn dafür steht zu viel auf dem Spiel. Das sollten auch sie mittlerweile verstanden haben.

Wir sind die Kommunalpartei, wir geben den Kommunen ihren Autonomie  zurück und fragen sie direkt: Wo liegen die Herausforderungen? Und: Wie können wir sie unterstützen?

Und genau an diesem Punkt setzen wir an. Es geht nicht darum konkrete Vorgaben zu machen oder Zuweisungen zu binden. Sondern den Kommunen einen weiten Gestaltungsspielraum beim Einsetzen der Mittel zu lassen. Denn nur vor Ort kann individuell beurteilt werden, in welche Maßnahmen die Mittel fließen sollen. Nicht ohne Grund liegt die Kompetenz für die Finanzierung der räumlichen Ausstattung von Schulgebäuden bei den Schulträgern.

Deswegen werden die Kommunen im Rahmen der Gemeindefinanzierung von uns 12,8 Milliarden Euro in diesem Jahr erhalten und damit nochmals rund 438 Millionen Euro mehr als 2019. Insgesamt seit der Regierungsübernahme 2017 haben wir den Kommunen rund 2,2 Milliarden Euro bzw. rund 21 Prozent mehr Finanzmittel aus der Gemeindefinanzierung zur Verfügung gestellt. Damit halten wir, was wir versprochen haben.

Beispielsweise stehen im Gemeindefinanzierungsgesetz 1,8 Milliarden Euro für pauschale, zweckgebundene Zuweisungen zur Verfügung. Darunter fällt unter anderem auch die Schul-/ Bildungspauschale. Diese beläuft sich im GFG 2020 auf 682,7 Millionen Euro (GFG 2019: 659,4 Millionen Euro). Nachdem wir bereits im GFG 2019 die Schul-/ Bildungspauschale um 50 Millionen erhöht haben, hatten wir zugleich beschlossen, diese in den künftigen Gemeindefinanzierungsgesetzen zu dynamisieren. Dies ist jetzt 2020 erstmalig der Fall. So kommt es, dass wir im Vergleich zum letzten Jahr bereits um 23,3 Millionen Euro erhöht haben und so die Investitionen in die schulische bzw. Bildungsinfrastruktur konkret und vor allem stetig stärken.

Ich erlaube mir an dieser Stelle, Sie kurz daran zu erinnern, dass beispielweise 2016 – unter der rot-grünen Vorgängerregierung – ganze 80 Millionen Euro weniger in diese Pauschale geflossen sind!

Noch viel weniger floss daneben im Jahr 2016 (666,8 Millionen Euro) in die Allgemeine Investitionspauschale, die wir seitdem um über 250 Millionen Euro erhöht haben. So erhalten die Kommunen nun rd. 919,8 Millionen Euro (GFG 2019: 891,9 Millionen Euro). Dabei entscheiden die Gemeinden in eigener Verantwortung darüber, wo sie die Finanzmittel zum Einsatz bringen wollen. Wir wollen damit den Kommunen einen weiten finanziellen Handlungsspielraum gewährleisten und ihnen ermöglichen, vor Ort zu reagieren, wie beispielsweise wenn es um Investitionsmaßnahmen an Schulen geht.

Wie sie sehen, meine Damen und Herren, geben wir den Kommunen damit nicht nur finanzielle Kompetenzen, sondern auch die Entscheidungsgewalt über die Durchführung der Projekte. Damit unterstützen wir die Kommunen, wie keine andere Landesregierung zuvor. Ich denke, damit sind wir auf einem guten Weg, die Situation an unseren Schulen nachhaltig zu verbessern.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.