Daniel Scheen-Pauls zu „Die schwarz-grüne Landesregierung muss digitale KFZ-Zulassungen endlich flächendeckend in Nordrhein-Westfalen ermöglichen“

23.11.2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der nahende Advent bringt für viele von uns auch immer einen Hauch von Nostalgie.

Diese Gedanken scheinen wohl auch die Kollegen der FDP-Fraktion zu umwehen – anders kann ich mir den vorliegenden Antrag nicht erklären.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP,

das ist nun schon der dritte (!) Antrag Ihrer Fraktion, der Kritik zur Aufteilung der Digitalisierungskompetenzen auf mehrere Ministerien enthält! Teilweise sind die Textpassagen sogar fast identisch!

Da drängt sich mir die Frage auf, ob das Standardtexte werden – oder Ihnen vielleicht doch die Argumente fehlen?

Wollen wir uns nun wirklich jedes Mal damit beschäftigen, die vergangenen Legislaturperioden anzuschauen und Sachverhalte herauszusuchen, die sich nun geändert haben?
Welchen Nutzen soll das haben? Oder weht hier doch wieder eher der Wind der Nostalgie?

Aus dem aktuellen Bericht des Bau- und Digitalisierungsausschusses  zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes geht hervor, dass Nordrhein-Westfalen führend bei der Umsetzung im Ländervergleich ist – und genau diesen Bericht haben Sie doch selbst angefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Da verwundert der vorliegende Antrag doch einmal umso mehr!?

Bereits lange (!) vor Ihrem Antrag hat sich die NRW-Zukunftskoalition die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Aufgabe gemacht. Im Zukunftsvertrag haben wir  festgelegt, dass wir dieses weiter ausgestalten und die digitalen Serviceportale für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ausbauen wollen. 
Selbstverständlich unterstützen wir die Kommunen finanziell ausreichend, damit sie die bereits zur Verfügung stehenden digitalen Antragsverfahren übernehmen können und die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der nordrhein-westfälischen Kommunen alle OZG-Leistungen digital beantragen können.

Auch werden die Kommunen bereits über die Portallösungen hinaus zusätzlich technisch, organisatorisch und personell bei der Verwaltungsdigitalisierung von uns unterstützt.

In unserem Zukunftsvertrag haben wir darüber hinaus festgesetzt, dass die landesweite Umsetzung der eAkte und der eLaufmappe bis spätestens 2025 vollzogen wird –
also auch dieser Hinweis ist damit hinfällig!

Bereits im vergangenen Jahr forderte die Verkehrsministerkonferenz die Schaffung von bundesweit einheitlichen oder zentralen Systemen zu vereinbaren und bat den Bund, die rechtlichen Voraussetzungen für klare, einheitliche und einfach verständliche Online-Verfahren im gesamten Bereich des Verkehrsverwaltungsrechts zu schaffen.
Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur berichtete im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz zur „Großkundenschnittstelle für die Fahrzeugzulassung“. In diesem Bereich sind die Länder also im laufenden Austausch zum i-Kfz.
In dem Zusammenhang wurde das BMVI auch von den Ländern gebeten , im Rahmen der Konzeption und Entwicklung sowohl der Großkundenschnittstelle als auch der digitalen Lösung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbesserungspotenziale zum bestehenden i-Kfz Stufe 3 Verfahren für natürliche Personen gemeinsam mit den Ländern und deren Zulassungsbehörden zu heben.
Nordrhein-Westfalen war neben Bayern eines der ersten Länder, welches das vereinfachte i-Kfz-Verfahren im Rahmen der Corona-Regelungen des Verkehrsministeriums eingeführt hat.

Einige Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen wenden das vereinfachte i-Kfz-Verfahren bereits heute schon komplett an, einige teilweise und andere nur gering beziehungsweise gar nicht. 
Maßgebliche Gründe hierfür sind in erster Linie Probleme der kommunalen IT-Anbieter und Fachverfahren bei der Einführung beziehungsweise Umsetzung der 3. Stufe des i-Kfz-Verfahrens.

In meinem Beruf habe ich bereits die gleiche Erfahrung gemacht: Der Aufwand ist in der Umsetzung meist deutlich größer als wie in der in der Regel geplant.
Es liegt damit weniger an den Möglichkeiten, die das Land NRW bereitstellt, sondern an der technischen Einführung und Umsetzung der aktuellen i-Kfz-Verfahren in verschiedenen Zulassungsbehörden. Ein ähnliches Bild wird im Übrigen auch aus den Zulassungsbehörden in Bayern berichtet.


Der Vorteil eines originären Landesportals erschließt sich nicht.

Sogar die kommunalen Spitzenverbände haben eine dezentrale Portallösung  über die kommunalen Gebietsrechenzentren gefordert. Diese haben wir schon heute(!) mit der erprobten „Einer für Alle“-Lösung, die durch das Land Baden-Württemberg  in Zusammenarbeit mit dem BMDV entwickelt wurde.

Eine weitere Nutzung  der EfA ist bereits heute schon möglich und umfasst dabei Leistungen, die über die aktuelle Stufe 3 des i-KFZ hinausgehen.

Auch der Bund hat bereits seine Bereitschaft geäußert, das OZG-Projekt  weiter zu fördern.

Im Januar werden die zuständigen Ministerien von Bund und vom Land NRW eine Informationsveranstaltung für die Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen durchführen, in der es auch um die Weiternutzung des EfA-Projektes  aus Baden-Württemberg geht.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir haben unsere Hausaufgaben längst gemacht!

Ihren Antrag lehnen wir damit ab!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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