Daniel Scheen-Pauls zu TOP 13 „Infrastruktur und Bürger schützen – Abstandsflächen für Windindustrieanlagen jetzt!“

28.01.2026

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin/
sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der heute vorliegende Antrag befasst sich mit einem wichtigen Thema:
der Sicherheit von Menschen und Infrastruktur.

Sicherheit ist kein Nebenaspekt der Energiepolitik.
Sie ist Voraussetzung für Akzeptanz, für Vertrauen – und für verantwortungsvolles Regierungshandeln.

Gerade deshalb lohnt es sich, diesen Antrag nicht zugespitzt, sondern sachlich und systematisch zu prüfen.

Der Vorfall an der A44 im Januar war ernst.
Ein Rotorblatt war beschädigt, es bestand eine potenzielle Gefährdungslage.

Die Einsatzkräfte haben schnell, professionell und verantwortungsvoll reagiert.
Die Autobahn wurde gesperrt, eine Sicherheitszone eingerichtet, die Situation beherrscht.

Das war richtig – und notwendig.
Vor allem aber zeigt dieser Fall eines ganz deutlich:
Unser Sicherheits- und Genehmigungssystem funktioniert.
Gefahren werden erkannt, bewertet und abgewehrt – lageabhängig, fachlich begründet und zeitlich begrenzt.

Der AfD-Antrag zieht daraus allerdings einen ganz anderen Schluss.
Er fordert pauschale Mindestabstände von 1.000 Metern – zu Straßen, Schienen, Bebauung und kritischer Infrastruktur.
Unabhängig vom Standort.
Unabhängig von der Technik.
Unabhängig von der konkreten Gefährdungslage.

Und genau hier beginnt das Problem.

Denn so arbeitet unser Sicherheitsrecht nicht.
In Deutschland – und auch in Nordrhein-Westfalen – gelten keine pauschalen Sicherheitszonen für Industrieanlagen.
Weder für Chemieanlagen noch für Raffinerien, weder für Gas- noch für Kohlekraftwerke.


Stattdessen gilt ein klares Prinzip:
Risiken werden im Genehmigungsverfahren geprüft – differenziert, standortbezogen und wissenschaftlich fundiert.

Genau dieses Prinzip gilt auch für die Windenergie.
Und genau hier stellt sich eine einfache Frage:
Warum soll ein Prinzip das sich bei allen anderen Industrieanlagen bewährt hat ausgerechnet bei der Windenergie nicht mehr gelten?

Die geltenden Abstände zu Verkehrswegen sind deshalb kein Zufall.
40 Meter zu Bundesautobahnen,
20 Meter zu Bundesstraßen,
40 Meter zu Landes- und Kreisstraßen in NRW. 
Diese Regelungen beruhen auf jahrzehntelanger Praxis, auf technischen Standards und auf laufender Überwachung.

Wo besondere Risiken bestehen,
greifen zusätzliche Maßnahmen:
Abschaltungen, Sicherheitszonen, temporäre Sperrungen.

So wie im Fall der A44.

Ein pauschaler 1.000-Meter-Abstand würde dieses bewährte System aushebeln.
Er ersetzt fachliche Prüfung durch politische Symbolik.
Mehr Sicherheit entsteht dadurch nicht.

Hinzu kommt ein weiterer Bruch in der Argumentation dieses Antrags.
Der Antrag vermischt völlig unterschiedliche Themen in einem einzigen Forderungskatalog.
Unfallschutz.
Infraschall.
Mikroplastik.
PFAS.
Immobilienwerte.
All diese Punkte unterliegen unterschiedlichen wissenschaftlichen Bewertungen,
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und unterschiedlichen Prüfverfahren.
Sie lassen sich nicht seriös mit einer einzigen Abstandsregel lösen.

Sicherheit entsteht nicht durch große Zahlen, sondern durch Technik, Kontrolle und Verfahren.
Durch Genehmigungen, die Risiken ernst nehmen – und nicht durch pauschale Verbote, die jede Differenzierung aufgeben.


Nordrhein-Westfalen zeigt, dass dieser Ansatz funktioniert.
2025 haben wir beim Windenergieausbau einen neuen Rekord erreicht:
259 neue Anlagen,
1.345 Megawatt Leistung,
rund 30 Prozent des bundesweiten Zubaus.
Über 1.600 Genehmigungen liegen vor – alle geprüft nach geltendem Umwelt- und Sicherheitsrecht.
Das ist kein fahrlässiger Ausbau. Das ist kontrollierte, rechtsstaatliche Energiepolitik.

Der AfD-Antrag verlässt diesen Weg.
Er will den Ausbau ausbremsen, ohne die Sicherheit messbar zu erhöhen.
Und genau deshalb überzeugt er nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sicherheit braucht Sachlichkeit. Akzeptanz braucht Vertrauen.
Und:
Vertrauen entsteht durch verlässliche Verfahren – nicht durch pauschale Mindestabstände.

Wer überall pauschal 1 000 Meter Sicherheitsabstand fordert, ersetzt Prüfung durch Pauschale,
und schafft am Ende vor allem eines: maximale Distanz zur Realität.

Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. Der Überweisung stimmen wir jedoch zu.

Vielen Dank.