Den veränderten Anforderungen gerecht werden – Anpassung der Mitarbeiterpauschale und der Geldleistungen für Fraktionen

16.01.2018
Presseinformation
Matthias Kerkhoff MdL

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen bringen zum anstehenden Plenum Anträge zur Änderung des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes ein. Dabei geht es um die Anpassung der Mitarbeiterpauschale nach dem Abgeordnetengesetz sowie die Anpassung der Geldleistungen nach dem Fraktionsgesetz. Hierzu erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer der vier Fraktionen Matthias Kerkhoff (CDU), Marc Herter (SPD), Henning Höne (FDP) und Verena Schäffer (Grüne):

„Die Anforderungen an die Arbeit der Abgeordneten sowie der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen Jahren stetig angewachsen und komplexer geworden. Das Land hat unter anderem durch die Föderalismusreform sowie neue Regelungen auf EU-Ebene zusätzliche Zuständigkeiten und Aufgaben übertragen bekommen.

Die Anzahl der Gesetzgebungsverfahren, der Ausschusssitzungen und der Sachverständigenanhörungen erhöhte sich in den vergangenen zwei Legislaturperioden deutlich. Seit der Novellierung der Mitarbeiterpauschale und der Überprüfung der Auskömmlichkeit der Finanzmittel der Fraktionen im Jahr 2005 haben sich die Anforderungen an die Kommunikation massiv verändert und damit auch der Arbeitsaufwand von Abgeordneten und Fraktionen. Dies betrifft unter anderem ein sich rasant wandelndes Kommunikationsverhalten etwa über die sozialen Netzwerke. Zudem ist es zur Stärkung unserer parlamentarischen Demokratie und der politischen Willensbildung sinnvoll, die Präsenz der Abgeordneten im Land etwa durch Wahlkreisbüros als Anlaufstellen vor Ort sicherzustellen.

Abgeordnete und Fraktionen müssen bei der Bewältigung ihrer umfangreichen Aufgaben, zu denen selbstverständlich auch die parlamentarische Kontrolle der Exekutive zählt, angemessen ausgestattet sein. Nur dann bleibt der Landtag auch in Zukunft funktions- und arbeitsfähig. Abgeordnete sollen ihre Aufgaben im Dialog mit den Menschen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen in Zukunft noch besser wahrnehmen können, sowohl bei ihrer Arbeit in Düsseldorf als auch vor Ort in ihren Wahlkreisen.

Darüber hinaus wird mit der Änderung des Fraktionsgesetzes die Anerkennung von Gruppen geregelt. Durch unseren gemeinsamen Änderungsantrag soll zum einen deutlich werden, dass es gemeinsame politische Ziele zur Gründung einer Fraktion bzw. einer Gruppe geben muss, zudem regeln wir nun auch die Aberkennung von Gruppen.“