„Denkmalschutz in NRW stark und modern aufgestellt“

06.04.2022
Fabian Schrumpf zur Verabschiedung des NRW-Denkmalschutzgesetzes

Der Landtag hat an diesem Mittwoch das neue NRW-Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Es wird zum 1. Juni in Kraft treten. Dazu erklärt unser baupolitischer Sprecher Fabian Schrumpf:

„Gut 80 Prozent der rund 90.000 Bau- und Bodendenkmäler in Nordrhein-Westfalen  befinden sich in privatem Besitz. Im letzten Haushalt der rot-grünen Landesregierung waren für deren Förderung gerade einmal 1,7 Millionen Euro vorgesehen – in diesem Jahr sind es stolze 40 Millionen Euro. Die Mittel sind kontinuierlich und drastisch angewachsen, seit die NRW-Koalition am Ruder ist, und das zeigt: Die Leistung der Menschen, die sich bewusst und mit ganzem Herzen für die Pflege eines Denkmals entscheiden, ist uns viel wert. Deshalb rücken wir die Eigentümerinnen und Eigentümer mit unserem Gesetz stärker in den Fokus und räumen Hürden für die zeitgemäße Nutzung eines Denkmals aus dem Weg. Denn diese Nutzung, da sind wir sicher, ist der beste Denkmalschutz. Deshalb muss es einfacher möglich sein, Baudenkmäler barrierefrei zu machen. Mit Blick auf den Klimaschutz müssen auch energetische Umbauten oder die Errichtung von PV-Anlagen erleichtert werden. Mit einem Denkmalpreis des Landes schaffen wir einen neuen Anreiz für bürgerschaftliches Engagement rund um Denkmäler.

Über kaum einen Gesetzentwurf wurde in dieser Legislaturperiode so ausführlich und breit diskutiert – und das ist angemessen, weil es um das kulturelle Erbe unseres Landes geht. Aber die Entscheidung, wie es konkret vor Ort gepflegt wird, sollte auch vor Ort fallen. Deshalb stärkt unser Gesetz die Kommunen mit ihrer wichtigen Rolle im Denkmalschutz. Ich bin sicher: Unsere Städte und Gemeinden können das – die Fachämter bei den Landschaftsverbänden stehen ihnen weiterhin mit ihrer Expertise zur Seite. Zusätzlich schaffen wir für das Wissen, das in vielen Verbänden und Organisationen vorhanden ist, mit dem neuen Landesdenkmalrat ein Gremium, um weitere Expertise zusammenzuführen. Der Schutz von Bodendenkmälern wird gestärkt und die Kategorie des Gartendenkmals erstmalig eingeführt. Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein modernes und starkes Denkmalschutzgesetz, das uns helfen wird, identitätsstiftende Zeichen der Vergangenheit für die Zukunft zu erhalten.“

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