Der Integrationsplan für NRW muss weiter fortgeführt werden Antrag der Fraktion der SPD

25.04.2018
Katharina Gebauer MdL zu TOP 2

Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir behandeln diesen Antrag in Verbindung mit dem Antrag zum Integrationsplan. Genauso wie beim Integrationsplan geht es uns nicht um die Frage, „ob“ wir Integration und Arbeitsmarktintegration fördern, sondern es geht uns um das „Wie“. In der Zielrichtung sind wir uns einig: Es geht darum, die Geflüchteten, die bei uns bleiben, in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Und das möglichst schnell. Das müssen wir erreichen - trotz aller Barrieren durch unterschiedliche Sprachen und Kulturen. Einig sind wir uns auch darin, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung eine besonders nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt darstellt. Wir stehen hinter dem Koalitionsvertrag sowohl in Düsseldorf, als auch in Berlin. Es ist sinnvoll und richtig, dass die „3 plus 2“-Regelung bundesweit einheitlich angewendet wird. Das bedeutet: Eine Duldung für drei Jahre Ausbildung und im Anschluss für 2 Jahre Arbeit in dem erlernten Beruf. Diesen Punkt finden Sie daher in unserem Entschließungsantrag zur Integrationsstrategie 2030. Schon kurz vor der Landtagswahl hatte Rot-Grün die Erfahrungen mit der Regelung als „ganz überwiegend positiv“ beurteilt. Auf eine Kleine Anfrage unserer Kollegen Bernhard Tenhumberg und Walter Kern antwortete ihr Innenminister Jäger, dass in dem Erlass -ich zitiere -„klarstellende und ermessenslenkende Hinweise für die Ausländerbehörden und Bezirksregierungen“ enthalten sind. Auf der Homepage von unternehmer.nrw heißt es zur „3 plus 2 Regelung“: -Ich zitiere- „Zu begrüßen ist, dass NRW (mit dem Erlass) diese Regelung des Integrationsgesetzes – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – sehr im Sinne der Rechtssicherheit für die Auszubildenden und ihren Ausbildungsbetrieb auslegt und anwendet.“ Also: Lob und Anerkennung dafür, dass wir diese Regelung in NRW richtig - im Sinne des Integrationsgesetzes - auslegen. Da die Regelung von den Ausländerbehörden in Deutschland jedoch unterschiedlich angewendet wird, wird eine Klarstellung erfolgen müssen. Insofern können wir die zweite Forderung ihres Antrages vorbehaltlos unterstützen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es neben dem Erlass der alten Rot-Grünen Landesregierung auch einen weiteren Erlass schon unter Schwarz-Gelb gegeben hat, um Unsicherheiten in den Griff zu bekommen. Trotzdem kommt es auch in NRW noch zu unterschiedlichen Entscheidungen, darüber, wem und warum die Duldung versagt wird. Daher ist es in diesem Fall richtig, nicht auf die Bundesregierung zu warten, sondern diese Frage auf dem Erlassweg präziser zu fassen. In unserem Entschließungsantrag heißt es deswegen, dass wir eine einheitliche Landespraxis sicherstellen werden. Aber, liebe SPD Kolleginnen und Kollegen, sie gehen in ihrem Antrag weiter: Sie möchten auch eine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich Einstiegsqualifizierungen und Umschulungsmaßnahmen. Diese Regelung würde dann „1 plus 3 plus 2“ heißen. Das trägt der Realität Rechnung. Die meisten Geflüchteten sind nämlich nicht ausbildungsfähig. Wie denn auch. Die Sprachbarrieren müssen überwunden werden. Die Betriebe müssen den Menschen erst kennenlernen, bevor sie ihm eine Ausbildungschance geben. Auch Umschulungen können sinnvoll sein. Aber: Eine Regelung „1 plus 3 plus 2“ kann NRW nicht im Alleingang umsetzen. Da sind wieder viele Fragen mit verbunden, die im Bund geklärt werden müssen: Wie sieht es mit Helferausbildungen aus? Wie sieht es mit der Duldung von engsten Familienangehörigen aus? Eine junge Mutter oder ein junger Vater wird kaum eine Ausbildung anfangen, wenn unklar ist, ob sein oder ihr Kind bleiben kann. Daher haben wir in unseren Entschließungsantrag den Satz aufgenommen, dass wir uns auf Bundesebene für mehr Rechtsicherheit hinsichtlich Einstiegsqualifizierungen einsetzen. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch schauen, für wen diese Regelung gemacht worden ist. Für die Flüchtlinge, die aufgrund Bürgerkrieg und politischer Verfolgung geschützt sind! Diese Regelung ist nichts für Arbeitsmigranten aus sicheren Herkunftsländern. Wir dürfen die „3 plus 2“-Regel nicht auf weitere Personengruppen ausweiten. Die Regel kann kein Einwanderungsgesetz ersetzen. Wir wollen keine falschen Anreize schaffen. Deswegen: Hier geht es um Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Aber: Die Frage der Ausbildungsduldung wird uns weiter beschäftigen. Wir haben die richtigen Punkte des SPD-Antrages in unseren Entschließungsantrag aufgenommen. Daher bitte ich auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen.