Dietmar Panske zu TOP 12 "Elftes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes"

23.08.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

immer mehr Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, kommen nach Deutschland, suchen Schutz und werden auf die Bundesländer, auch auf NRW verteilt.

Ihre Unterbringung und Integration ist die zentrale Aufgabe, der wir uns als Land Nordrhein-Westfalen gesamtgesellschaftlich  stellen müssen und die Städte und Gemeinden nicht überfordern dürfen. Dazu brauchen wir als Puffer- und Entlastungsfunktion mehr Aufnahmekapazitäten des Landes in Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften – daran muss und wird weiterhin mit Hochdruck gearbeitet.
Aber klar ist auch, wir werden es nur gemeinsam lösen können.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in NRW ist nur ein weiterer wichtiger Schritt, unseren Kommunen und den Menschen vor Ort die Möglichkeiten zu geben, diese Herausforderungen bewältigen zu können.
Denn eines ist klar:
Unsere Kommunen leisten herausragende Arbeit bei der Aufnahme und Versorgung von den zu uns kommenden Menschen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort tagtäglich den Herausforderungen stellen, die mit der Aufnahme von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen, einhergehen - sei es bei der Bereitstellung von Wohnraum, Kita- und Schulplätzen oder der sozialen Betreuung. Alle packen mit an, helfen gern, wollen weiterhelfen - aber sie kommen teilweise an ihr Limit.

Die gesetzliche Neuregelung ist auch eine ausdrückliche Forderung der kommunalen Spitzenverbände.


Diese Landesregierung hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie dabei fest an der Seite der Kommunen steht und alles in ihrer Macht stehende tut, um ihnen bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu helfen. Wir wissen um die Verantwortung und stehen an der Seite unserer Städte und Gemeinden.

Die nun im Gesetzentwurf vorliegende Eins-zu-eins-Anrechnung von Landesplätzen bei der Aufnahmeverpflichtung der Standortkommunen ist ein wichtiger Schritt. Diese Forderung kommt nicht nur als ausdrückliche Forderung aus der kommunalen Familie, sondern auch aus dem Bewusstsein heraus, dass wir in dieser herausfordernden Zeit gemeinsam Verantwortung tragen müssen.
Zudem ist bereits die bisherige Mindestzahl von dreihundert Unterkunftsplätzen durch die Landesregierung aufgegeben worden. Auch dass war eine zentrale Forderung der Städte und Gemeinden.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Kommunen nicht nur Planbarkeit, sondern er schafft auch hoffentlich die erforderlichen Anreize für einen weiteren Ausbau der Unterbringungskapazitäten des Landes. Gleichzeitig müssen wir aber weitere wichtige Schritte gehen, um die Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung für Landesunterkünfte zu erhöhen. Dazu gehört auch eine entsprechende Kommunikation mit den Entscheidungsträgern vor Ort.

Wir sind uns bewusst, dass die Arbeit der Kommunen und der engagierten Bürgerinnen und Bürger vor Ort oft bis an die Belastungsgrenze geht. Wir sehen das Engagement und die Solidarität vieler Menschen, die bereit sind, ihren Teil beizutragen. Es ist unsere Verantwortung als Land NRW, diese Anstrengungen zu würdigen und zu unterstützen.

Doch während wir hier in NRW unser Möglichstes tun, um unsere Kommunen zu entlasten, drückt sich der Bund vor seiner Verantwortung.
Es ist aber unerlässlich, dass der Bund sich dieser Verantwortung endlich bewusst wird, konsequent handelt und langfristige sowie tragfähige Lösungen zur Steuerung und Ordnung von Migration findet. Vorschläge dazu gibt es genug.
Man kann schon den Eindruck gewinnen, dass beim Bundeskanzler Scholz noch gar nicht angekommen ist, in welch schwieriger Lage sich Länder und Kommunen befinden.

Also, die geplante Änderung des FLÜAG NRW ein richtiger und wichtiger Schritt ist, um die Bereitschaft für die Einrichtung von Landeseinrichtungen in kommunalen Gebäuden oder kommunalen Flächen zu fördern und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort zu stärken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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