Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ob Islamismus, Rechts- oder Linksextremismus, Salafismus – die Bedrohungslage für unsere Demokratie ist so hoch wie nie zuvor. Das ist eine Entwicklung, die wir sehr ernst nehmen.
Aufrufe zu Gewalt, die Verherrlichung von Terror- oder Willkürregimen, unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit lauthals ein Kalifat fordern, all dies ist schwer erträglich und hat nichts, aber auch gar nichts, auf unseren Straßen verloren.
Wer in einem Kalifat leben möchte, kann mit einem One-Way-Ticket jederzeit in ein Land seiner Wahl ausreisen.
Denn, eine schonungslose Offenheit Probleme anzusprechen ist für uns die Grundlage für konsequentes Handeln der Behörden. Hier in Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für Extremisten.
Jetzt fordert die AFD in ihrem Antrag, dass sich NRW in Berlin für ein Verbot von extremistischen Vereinen, wie „Muslim interaktiv“, einsetzen soll.
Genau das hat Innenminister Reul im November doch schon im letzten Jahr getan und Bundesinnenministerin Faeser zum Verbot aufgefordert.
Keine Frage, die Versammlungsfreiheit ist eines unserer Grundrechte.
Es wird aber nicht geduldet, Versammlungen, die Gewaltbereitschaft vermitteln, bedrohlich und einschüchternd wirken oder auf denen ein Kalifat gefordert wird, und daher müssen sie, sofern möglich, konsequent verboten werden.
Eine freiheitliche Gesellschaft hat daher nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, klare Kante gegen ihre Feinde zu zeigen und alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen, um deren Treiben zu unterbinden.
Im Koalitionsvertrag haben wir schon 2022 auch die Überprüfung des Versammlungsgesetz vereinbart. Dieser Prozess läuft bereits.
Dann fordern sie einen Aktionsplan Islamismus.
Gerade gestern hat Innenminister Reul das erste Lagebild Islamismus vorgestellt. Dieses erste Lagebild zeigt, dass wir hier in NRW islamistische Hotspots haben. Dieses Lagebild ist aber auch Teil der Aufklärungsarbeit und ein Frühwarnsystem für den Verfassungsschutz.
Auch die Forderung, die Zentralen Ausländerbehörden personell und finanziell weiter zu stärken, ist doch bereits erfüllt. Im Haushalt 2024 hat dieses Parlament den Zentralen Ausländerbehörden weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Abschließend noch zur Forderung, dass gegen die Radikalisierung junger Menschen im Internet durch Islamisten Konzepte entwickelt werden sollen.
Keine Frage, auch wenn bereits interministeriell daran gearbeitet wird – es ist die Herausforderung unserer Zeit:
Wir wissen, dass das Internet zur Spielwiese der Extremisten und Menschenfänger geworden ist. Nie war es leichter, Ideologien und Propaganda zu verbreiten. Extremisten inszenieren sich als Influencer, um die Aufmerksamkeit der jungen Menschen zu bekommen.
Aber, es geht nicht nur um islamistische, salafitische oder linke Extremisten. Auch von Rechts gibt es Angriffe auf unsere Demokratie und auf unsere Werte!
Daher irritiert es mich schon, wenn eine Partei wie die AFD, die selbst ein erhebliches Extremismus-Problem hat, hier einen solchen Antrag stellt.
Erst am Montag hat doch das Oberverwaltungsgericht in Münster festgestellt, dass die AfD und ihre Jugendorganisation ein rechtsextremistischer Verdachtsfall bleiben!
Ihre ultrarechten Gallionsfiguren Höcke, Krah und andere haben diese Republik nachhaltig verändert. Ihre Sprache, ihre Wortwahl und die verbale Hetze tragen eine große Verantwortung für die Verrohung der Sitten in demokratischen Diskurs.
Die Tat folgt dem Wort, die Gewalt der Enthemmung.
Aber das Urteil von Münster zeigt auch, der Staat setzt sich zur Wehr. Noch wichtiger ist das Urteil für den Wähler und deren Urteilsvermögen vertraue ich.
Denn die AFD gehört in den Verfassungsschutzbericht und nicht in die Parlamente.
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