Dr. Günther Bergmann zu TOP 15 "Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention nach der Europawahl vorantreiben"

20.03.2024

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren!

Im Rahmen des klimaktischen Aufbaus am Schluss Europa – wunderbar.
Ich freue mich sehr, dass wir über dieses Thema sprechen können. Nächste Woche bin ich für NRW wieder beim Europarat, beim Kongress der Regionen. Dort stehen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte immer ganz weit vorne. Deswegen ist es schön, dass wir darüber sprechen.
Ich finde den FDP-Antrag trotzdem komisch, weil er nicht nur vorne von 47 Ländern spricht – es sind nur noch 46, wie man eigentlich wissen sollte, weil Russland raus ist; deswegen stimmen die Zahlen nicht mehr –, sondern darin meines Erachtens auch ein starkes Zeichen fehlt, dass die EU respektive deren Einzelstaaten schon längst diese Charta, diese Konvention, unterstützen, also auch Deutschland. Alle EU-Staaten machen das. Es geht also nur darum, dass die EU als solche beitritt. Denn es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass die EMRK wichtig ist und dass wir darin sein sollten. Das ist Deutschland bereits, und alle anderen EU-Staaten sind es auch.

Die Gefahr, von der Sie gerade selbst teilweise berichteten, dass es uneinheitliche oder sogar widersprechende Entscheidungen vom EuGH und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – der direkt neben dem Europarat in Straßburg wunderschön neu gebaut worden ist; wir erfreuen uns jedes Mal, wenn wir dort tagen, an der wunderbaren Architektur – gibt, ist sehr groß.

Die eigentlichen Probleme, die zu dieser Verzögerung geführt haben, kennen Sie. Es geht darum, wie die GASP, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäer, mit den Europaratsstaaten, die ja viel mehr sind als die Europäer, zusammenpasst. Das wissen Sie. Diese Schnittstelle ist ein großes Problem, weil sich Entscheidungen auf der EU-Seite und Entscheidungen auf der Europaratsseite vielleicht widersprechen und dann zu juristischen Problemen führen.
Das wird seit Langem diskutiert. Angesichts der langen Diskussionen und der vielen Einigungen, die auf diesem Weg bis jetzt – ansatzweise haben Sie es selbst beschrieben – erfolgt sind, der immer noch offenen Fragen ganz speziell bei der GASP und eines ausstehenden Urteils des EU-Gerichtshofs – es wird irgendwann in diesem Jahr erwartet; er orientiert sich nicht an den Europawahlen und an neuen Kommissionen, sondern macht seine Rechtsprechung – sollten wir heute in einem Landesparlament, das natürlich wichtig ist – ich betone in Straßburg immer, dass Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnern die größte Region des Europarates ist; wir wären die Nr. 6 in Europa und als Volkswirtschaft die Nr. 17 weltweit, sind also sehr bedeutend –, doch die Kirche im Dorf lassen.
Niemand wartet darauf, dass Nordrhein-Westfalen jetzt ein solches Zeichen setzt. Ich finde es auch ein bisschen befremdlich in Anbetracht der Tatsache, dass das Ziel ja unbestritten ist und Sie natürlich auch wissen, dass es im März dieses Jahres schon wieder eine Teileinigung gegeben hat. Wir sind kurz davor, weil die Ad-hoc-Gruppe es geschafft hat, viele Dinge zu klären, dass die Beitrittsinstrumente klar definiert sind und umgesetzt werden können.

Wie würde deswegen der Landwirt aus Mecklenburg-Vorpommern sagen? Dann können wir es auch lassen. Eigentlich ist dieser Antrag also obsolet. Aber wir werden natürlich in guter demokratischer Tradition der Überweisung zustimmen.

Vielen Dank.