Dr. Günther Bergmann zu TOP 19 "EU Aufbaumittel"

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren!
Bei uns am Niederrhein würde man in Anbetracht des Antrags der Grünen sagen: näs Mostert noar et Äte. Die Übersetzung für alle, die das Pech haben, nicht vom wunderschö-nen Niederrhein zu kommen, lautet: wie der Mostert – also Senf – nach dem Essen.
Die im Antrag erhobenen Forderungen bilden nämlich überhaupt keinen Dissens, und darüber wurde bereits mehrfach im Ausschuss diskutiert und seitens der Landesregierung auch berichtet.
Das Ministerium hat zum Beispiel in Berichten zum JTF, also dem Just Transition Fund, auch im Hinblick auf das für die Kohleregion wichtige bundesdeutsche Strukturstärkungsgesetz zuletzt im Februar und zum DARP, dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan, im Dezember klar Stellung bezogen.
Es ist hinlänglich bekannt, dass der Koalitionsausschuss in Berlin am 25. August beschlossen hat, dass bei der Umsetzung des JTF europäische Fördermittel mit Finanzierungszusagen vom Bund aus dem Strukturstärkungsgesetz zu verrechnen sind.
Das ist der Punkt, den Sie bemängeln, und das zu Recht. Ein entsprechender Posten ist ja sogar im Bundeshaushalt dafür eingestellt worden.
Die Landesregierung hat sich klar – das hat Herr Minister Holthoff-Pförtner mehrfach deutlich gemacht – gegen eine solche Verrechnung ausgesprochen und setzt sich auch weiterhin dafür ein, Mittel aus dem JTF zusätzlich im Rahmen nationaler Programme zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Bezüglich des Engagements der Landesregierung kann bis dato gar kein Zweifel bestehen. Ich darf nur an die MPK im letzten Oktober, die IMK im Februar dieses Jahres, die Bundesratssitzung im November und auch an den Beschluss des Bundesrats erinnern. Der von den Grünen geforderte Bundesratsbeschluss existiert dementsprechend schon, wenn auch nicht mit dem von uns gewünschten, sondern leider mit einem unbefriedigenden Ergebnis.
Gleichwohl hat sich die Landesregierung zuvor im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine angemessene Beteiligung der Länder an der Aufstellung des DARP eingesetzt. Der Bundesratsbeschluss bringt ja eindeutig das Bedauern über die Nichtbeteiligung der Länder zum Ausdruck.
Es sollen unseres Erachtens auch Regionen außerhalb der Braunkohlereviere profitieren, die wegen des Übergangs zur klimaneutralen Wirtschaft mit großen sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert sind. Damit ist der vierte Forderungsbereich unter den Beschlüssen des Antrags der Grünen eigentlich schon obsolet.
Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Landes- und Bundesregierung bezüglich der Ausgestaltung des Mitteleinsatzes und der von der Bundesregierung angestrebten Verrechnung sind also bekannt und überhaupt nichts Neues. – Das müssten Sie, Herr Remmel – nachdem Sie dazu, ich weiß nicht, wie oft, im Ausschuss nachgefragt haben, das berichtet, nachberichtet und noch mal berichtet bekommen haben – inzwischen auch verstanden haben. Auch dafür hätte es, wie gesagt, keines Antrags bedurft, da alles schon auf die Schiene gesetzt ist und im Ausschuss dargestellt wurde.
So wurde auch deutlich, dass der Austausch zwischen Landes- und Bundesregierung immer noch läuft, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern – übrigens mehrfach gegenüber Berlin – für eine Beteiligung der Länder bei der Erstellung des Aufbau- und Resilienzplans eingesetzt hat und deshalb weiterhin im Kontakt mit dem Bundeskanzleramt und dem eigentlich zuständigen BMF, also dem Bundesfinanzministerium, steht. Es wurde dann deutlich gemacht, dass eine gemeinsam durch Bund und Land erarbeitete Ausgestaltung des DARP aus unserer Sicht zwingend erforderlich ist. Auch das wurde im Ausschuss mehrfach transportiert.
Noch ein Wort zu den von Ihnen vorhin erwähnten NGEU-Mitteln: Diese sollen laut EU-Kommission die Chance bieten, die öffentlichen Ausgaben in Richtung europäischer politischer Prioritäten zu lenken, also speziell in Richtung des Green New Deal und der digitalen Transformation. Das alles sind Dinge, die Sie sich gerade gewünscht haben, die also bereits auf der Schiene sind.
Um dies zu erreichen, hat die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für ihre DARP bereitgestellt, die für den Erhalt der NGEU-Mittel nötig sind – in der Reihenfolge. Da Deutschland diese Ziele ohnehin in seinem Plan berücksichtigt, stellt sich die Frage, warum NRW, wie im Antrag von den Grünen gefordert, zusätzlich noch einen eigenen Plan machen sollte. Das ist etwas, was mich an frühere Regierungsjahre von Rot-Grün erinnert: immer eine Übererfüllung und noch ein Plänchen obendrauf.
Das kann eigentlich nicht unsere Aufgabe sein, schließlich leistet NRW im Rahmen seiner Zuständigkeiten große Hilfe bei der im Antrag geforderten Förderung von Klimaschutz, Biodiversität, Digitalisierungsprojekten in Nordrhein-Westfalen. Wo immer möglich werden dort Mittel der NGEU eingesetzt, parallel zu der Priorisierung im EFRE. – Das müssten Sie, Herr Kollege Remmel, weil Sie dort genauso vertreten sind wie ich, eigentlich wissen.
Die Haltung und das Bemühen der Landesregierung werden sicher von allen hier unterstützt. Ich glaube, das können wir so sagen. Wir hoffen sehr, dass Sie auf dem weiteren Weg erfolgreich sind und uns doch noch zusätzliche JTF-Mittel zur Verfügung stellen können.
Ich glaube, damit wird deutlich, dass die niedergeschriebenen Inhalte schon allesamt bearbeitet werden und in der Hinsicht kein Antrag mehr nötig wäre. Daher wiederhole ich mein Eingangsstatement: näs Mostert noar et Äte.
Aber natürlich stimmen wir in demokratischer Tradition der Überweisung an die Ausschüsse zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.