Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben in Ihrem Antrag auf den starken Rückgang der Baugenehmigungen in NRW hingewiesen – Sie könnten auch auf die bundesdeutschen Zahlen verweisen. Sie unter-scheiden sich nicht wirklich.
Wir stehen vor einer dramatischen Situation, die auf allen Ebenen den Einsatz aller markt-wirtschaftlicher Instrumente zur Baulandmobilisierung, der Bau- und Sanierungskosten-senkung, der Kapitalbereitstellung und Zinsförderung erforderlich macht.
Wir brauchen die berühmte „Bazooka“ nicht nur in Reden, sondern auch in Taten. Taten, die sich nicht in Leitfäden erschöpfen.
Zwar bemüht sich das MHKBD NRW mit seinen vielfältigen Initiativen wie Bauland an der Schiene, Bau.Land.Leben oder Bau.Land.Partner, Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Für eine kleine finanzielle Vergütung erbringt NRW.Urban Planungsleistun-gen für personalschwache Kommunen erbracht werden zur Baureifmachung von Grundstü-cken und Brachen. Dies ist jedoch nur eine punktuelle Entlastung.
Auch bekommen 95 Kommunen über die Baulandmobilisierungs-Verordnung mit der Er-weiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts oder der Verhängung von Baugeboten Werk-zeuge an die Hand, um ihrerseits mehr Bauland für bezahlbares Wohnen bereitzustellen.
Experimentierklauseln sollten nicht nur – wie von der Bundesregierung versprochen - in Bezug auf die TA Lärm, sondern auch auf andere begrenzende Faktoren angewendet wer-den dürfen.
Wenn die Bundesbauministerin die über eine degressive Abschreibung nachdenkt, wonach in den ersten acht Jahren etwa die Hälfte der Baukosten bei der Steuer abgeschrieben wer-den können, dann stimmt gleichwohl: Eine degressive AfA geht an vielen kommunalen wie genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen und an der großen Zahl der privaten Bauher-ren vorbei. Auch Unternehmen brauchen gezielte Anreize, um wieder mehr – über die Son-derabschreibungen hinaus - in den Bau oder den Kauf von Mitarbeiter-/Werkswohnungen zu investieren.
Bei der Förderung ist eine deutliche Anhebung der Grenzen beim Neubau von Wohneigen-tum für Familien über die 60.000 € hinaus notwendig, möglichst mit einer erneuten Staffe-lung nach der Kinderzahl. Die bei der Förderung unterstellten Jahreseinkommen sollten in realistischer Beziehung zu den gegenwärtigen Baukosten stehen.
Warum dann nicht die Verdopplung der Fördergrenze beim Neubau von Wohneigentum oder beim Bestandskauf für Familien auf 120.000 €, erhöht um je 20.000 € ab dem 2. Kind?
Oder beim KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ einen Kredithöchstbetrag von 200.000 bei 1 oder 2 Kindern, von 250.000 € bei 3 oder mehr Kindern?
Ein Baukindergeld von 15.000 € je Kind?
Warum keine auf 7 % reduzierten Mehrwertsteuersätze für Baustoffe und Bauleistungen für zunächst 3 Jahre?
Wie in anderen Wirtschaftssektoren könnte auch eine vorübergehende Herabsetzung von Mehrwertsteuersätzen für Baustoffe und Bauleistungen den Wohnungsbau ankurbeln. Wenn statt des Bauens Geld gespart wird, generiert der Staat deutlich geringere Steuerein-nahme aus dem Wirtschaftsprozess als bei einer Absenkung der Mehrwertsteuer.
Vorfertigung, die Absenkung technischer Vorgaben oder die Fokussierung auf den Ener-giestandard EH55 statt EH40. Nicht das im Höchstmaß Wünschenswerte, sondern das Machbare muss jetzt im Vordergrund stehen.
Gab es vor 30 Jahren nur 5.000 Bauvorschriften, sind es heute 20.000 gesetzliche Bauvor-schriften in Deutschland. Hinzu kommen mehrere tausend branchengemachte Vorschriften zu Materialien und Bauweisen, die ebenfalls das Bauen verteuern. In deren Abschaffung ist NRW mit seiner Bauministerin bereits als Vorreiter unterwegs.
Modellprojekte zum seriellen Bau von Flüchtlingsunterkünften, Studierendenwohnheimen und Sozialwohnungen sollen zügig in Typengenehmigungen münden: einmal genehmigt, soll ein Serienhaus bundesweit gebaut werden dürfen.
Der Öffentlich geförderte Wohnungsbau ist bundesweit durch einen Angebotsrückgang gekennzeichnet ist. Selbst 2020 gab es noch etwa eine halbe Million Wohnungen mehr als heute. Ob ein weiteres Sondervermögen in Milliardenhöhe der richtige Ansatz ist, darf be-zweifelt werden: denn selbst die jährliche Förderung des Bundes in Höhe von 2 Mrd. € wird angesichts der hohen Baukosten nicht abgerufen. Da hilft auch keine Landeswoh-nungsbaugesellschaft. Hier gilt: wenn die Baukosten nicht abgesenkt werden (können), muss die Förderung steigen.
Der Bund sollte die finanzielle Förderung zum Erwerb von Miet- und Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen jenseits der Preisbindung beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen einführen. Die guten Erfahrungen in NRW aufgrund einer Initiative von Bauministerin Ina Scharrenbach sind auf andere Bundesländer übertragbar und auch in NRW mit einer Verstärkung des Mittelansatzes durch den Bund ausbaufähig.
Die im 14-Punkte-Plan der Bundesregierung beim Wohnungsbaugipfel Ende September angedachte Option, den Verbilligungsbetrag pro neu geschaffener Sozialwohnung von 25.000 auf 35.000 € zu erhöhen, ist umgehend umzusetzen.
Es müssen jetzt einfache, starke und kohärente Signale her – wenn der Wohnungsbaugipfel des Bundes verpufft – ich mag es mir nicht ausmalen.
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