
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Tierleben und der Tierschutz enden am Schlachtband. Es ist – hoffentlich – nur ein kurzer Zeitraum, den das Schlachttier im Schlachthof verweilt. Und noch mehr hoffen wir alle, dass das Schlachten fach- und tierschutzgerecht erfolgt. Erschreckende Bilder aus dem Schlachthof Düren waren wohl der Anlaß für die Große Anfrage 7 der Grünen. Die Antwort der Landesregierung vom 21. November – und hier insbesondere das Kapitel 6 - bildet die Grundlage des nun zu diskutierenden Antrages.
Die Landesregierung hatte auf die anstehende Überarbeitung der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung verwiesen, in der die Verfahren des Betäubens und Tötens der Tiere kritisch diskutiert werden sollen, auch, weil sie zumeist im Akkord durch angelernte Kräfte erfolgen. Der breite Forderungskatalog des Antrags spiegeln Zweifel an der Wirksamkeit der Kontrollen des LANUV und seines Angebotes der intensiven Fortbildungen der amtlichen Tierärzte vor Ort wider.
Die Vorfälle des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die in 2013 eingeführten Überwachungsverfahren zur Betäubungskontrolle noch verbesserungsbedürftig sind. Dies war ja auch Grund unseres Antrages zur Videoüberwachung in den Schlachthöfen, mit dem wir die Bundesratsinitiative unserer Ministerin unterstützen wollten. Diesen Aspekt greift der Antrag im Übrigen erneut auf.
In Düren halten die amtlichen Tierärzte in ihrer Stellungnahme es für „absolut erforderlich“,
die Kontrolle und Überwachung engmaschig und intensiver zu gestalten, mehr Personal einzustellen. Kein Verstoß konnte mehr festgestellt werden, nach
- dem Umbau der Rinderbetäubungsbucht
- der Durchführung des Cornealreflex-Tests
- der Reduzierung der Schlachtgeschwindigkeit bei Rindern von 35 auf 25 pro Stunde
- der permanenten Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes beim Betäuben und Entbluten
Im Detail kann ich hier nicht auf die einzelnen Forderungen eingehen. Muß ich auch nicht, da anders als bei den Anträgen der AfD zum Thema Landwirtschaft der Antragsteller ausdrücklich die Diskussion und Beratung im Fachausschuss wünscht.
Ob und wie weit wir dem Antrag zustimmen werden, wird davon abhängen, inwieweit die Forderungen praxisgerechte und ortsnahe Lösungsansätze beinhalten. Die erkennbare Zentralisierungstendenz macht mich skeptisch. Ich will aber ganz deutlich sagen: Das Kernanliegen teilen wir. Persönlich habe ich einer Resolution „Tierschutz an Schlachthöfen“, die wir im Dürener Kreistag verabschiedet haben und die einige vergleichbare Forderungen erhob, zugestimmt.
Wenn in der Antwort der Bundesregierung Drs. 17/10021 auf die Kleine Anfrage der Grünen vom Juni 2012 von Fehlbetäubungsraten von 3 % bei den Schweinen spricht, wenn 0,1 – 1 % der Tiere auf der Nachentblutestrecke unmittelbar vor dem Brühen noch Reaktionen zeigt, dann ist unstreitig Handlungsbedarf gegeben. Da wiederhole ich meinen Aussage von der Plenarsitzung im Januar: ein tierschutzgerechter Umgang mit Schlachttieren muss jederzeit gewährleistet sein.
Die Vor- und Nachteile, die Entwicklungspotentiale der verschiedenen auch im Antrag angesprochenen Betäubungs- und Tötungsverfahren vermag ich dabei nicht einzuschätzen. Von daher würde ich es begrüßen, wenn uns hierzu die Experten der Ressortforschung, vom Max Rubner-Institut zum gegenwärtigen Stand der Forschung ausführen würden. Die Kulmbacher Kollegen sind auch bestens geeignet, eine fachlich fundierte Einschätzung zu der angeführten Bestimmung der VO 2017/625 zu geben.
Gerne kann auch ein Vertreter des LANUV im Ausschuss vortragen, wie die in Anlage 1 der EU-VO 854/2004 gemachte Vorgaben zur beruflichen Qualifikation der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten bei uns in NRW umgesetzt werden, welche Erfahrungen mit den im Handbuch „Tierschutzbei der Schlachtung“ enthaltenen Checklisten bestehen.
Die Ausführungen der Artikel 5 fortfolgende der EU-VO 1099/2009 zu den Betäubungskontrollen, den Standardarbeitsanweisungen, der erforderlichen Fachkenntnisse und dem Sachkundenachweis haben ihre Basis im zentralen Satz, der vor Ort bei unseren knapp 500 Schlachtbetrieben, mit mobilen Schlachtanlagen wie auch bei den Hausschlachtungen zu beachten ist:
„Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont.“
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