Dr. Ralf Nolten zum Haushalt 2024 "Einzelplan 10 Umwelt- und Naturschutz"

29.11.2023

Wer den Anspruch hat, eine Zukunftskoalition zu sein, der muss sich mit den drängends-ten Fragen unserer Zeit beschäftigen. Nicht nur heute, sondern auch morgen. Nicht nur im ersten gemeinsamen Haushalt, sondern auch im nun vorliegenden zweiten Haushalt von Schwarz-Grün.

Die drängendsten umweltpolitischen Herausforderungen in unserem Land sind der Kli-mawandel und die zurückgehende Biodiversität.

Auch in 2024 werden die Mittel im Naturschutzhaushalt stark erhöht, um das Ziel der Verdopplung bis 2027 zu erreichen. Heißt konkret für Titelgruppe 82 „Naturschutz und Landschaftspflege, Kooperationsprojekte“ im Kapitel 10 030 des Einzelplans:

Der Ansatz steigt von 45,7 um 15 % auf 52,4 Millionen Euro. Gegenüber dem letzten ge-meinsamen Haushalt von Schwarz-Gelb mit 35 Millionen ist dies ein Plus von über 50 %!

Der Titel 637 82, der seit jeher für die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen in Nationalparken, Naturparken und bevorzugten Erholungsgebieten vorgesehen ist, steigt vom langjährigen Ansatz von 1 Million Euro auf 1,5 Millionen Euro. Der zu initiierende Beteiligungsprozess für einen zweiten Nationalparkprozess ist mit der Steigerung von 500.000 € ebenfalls hinreichend berücksichtigt. Der FDP-Cassandra-Ruf, ein möglicher 2. Nationalpark gefährde die bisherige finanzielle Ausstattung der Naturparke durch das Land, geht völlig ins Leere.

Auch an dieser Stelle das klare politische Signal: Wir wollen einen zweiten Nationalpark. Der Beteiligungsprozess ist initiiert und wir warten auf Bewerbungen aus den Regionen. Sie entscheiden über sein Entstehen.

Im Kapitel 10 050 werden schwerpunktmäßig wasserwirtschaftliche Ansätze veranschlagt.  Die Flutkatastrophe 2021 hat den Handlungsbedarf offengelegt, der 10-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ der damaligen Umweltminis-terin Frau Heinen-Esser bleibt auch in 2024 handlungsleitend.

Die Ausgaben für Untersuchungen, Planungen und Vorarbeiten halten das hohe Vorjah-resniveau. Über 70 Millionen € gehen wieder in die Umsetzung von Hochwasserschutz-maßnahmen.
Das sind 10 % mehr als 2022, 50 % mehr für den Hochwasserschutz im Vergleich zu 2021.

Auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dient vielfach über den Rück- und Umbau der Wehre und die Aufweitung der Auen dem Hochwasserschutz. Beispiel: der zum Kohleausstieg notwendige umfassende Umbau der Erft, eigens in der Leitentschei-dung erwähnt.

67 der 79 Millionen Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt geben wir für die Um-setzung der Wasserrahmenrichtlinie aus. Die Verstetigung des Mittelansatzes ist erfor-derlich, liegt doch der Finanzbedarf ihrer Umsetzung landesweit bei über 3 Milliarden Euro.

Im Abwasserbereich bleibt es bei den hohen Aufwendungen von über 45 Millionen € für Zuschüsse beim Neubau oder der Ertüchtigung von Abwasserbehandlungsanlagen, Regen-rückhaltebecken, Hauptsammlern und Klärschlammbehandlungsanlagen.

Spurenstoffelimination, Phosphatrückgewinnung, Redundanzkapazitäten – sie bleiben als Anforderungen bestehen. Gleiches gilt für den Spagat zwischen der Lebensmittelprodukti-on und -versorgung einerseits und  einer stärkeren einzelbetriebliche Betrachtung der landwirtschaftlichen Düngebilanzen andererseits. Die dazu erforderlichen Messstellen nach der AVV zur Düngeverordnung sollen bis Ende 2024 errichtet oder ertüchtigt sein.

Wir müssen, wir wollen und wir werden mehr tun zur Krisenbewältigung,

Der Umwelthaushalt 2024 ist inhaltlich und von der finanziellen Ausstattung her ein deut-licher Schritt nach vorne.

Vielen Dank!