Dr. Stefan Berger (CDU) und Moritz Körner (FDP) zum gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zum Hochschulgesetz

13.02.2019
NRW-Koalition öffnet Wege zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen

Die Fraktionen von CDU und FDP haben heute im Wissenschaftsausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf zum Hochschulgesetz eingebracht. Das Promotionsrecht soll einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg soll aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Eine externe Evaluation soll die Qualität sicherstellen. Die qualitative Beurteilung soll über den Wissenschaftsrat erfolgen und evaluiert werden. Dazu erklären die hochschulpolitischen Sprecher Dr. Stefan Berger (CDU) und Moritz Körner (FDP):

Dr. Stefan Berger: „Wir werden die Wege zur Promotion für Studierende von Fachhochschulen verbessern und setzen damit ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Wir als NRW-Koalition legen großen Wert auf Qualität und auf eine Einbettung des Promotionsgeschehen in einen klaren Forschungszusammenhang und einen Kontext der Lehre. Hier wurde ein Kompromiss gefunden, der beiden Punkten gerecht wird und die Wege zur Promotion für Studierende von Fachhochschulen öffnet.“

Moritz Körner: „Mit unserem Modell erleichtern wir die Promotion von FH-Studierenden, gewährleisten aber gleichzeitig die Qualitätssicherung und die wissenschaftliche Gleichwertigkeit gegenüber den Universitäten in staatlicher Trägerschaft. Die regelmäßige Überprüfung durch den Wissenschaftsrat hat sich bereits bei den Hochschulen in nicht-öffentlicher Trägerschaft bewährt.“

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