Dr. Stefan Berger zu TOP 3 "Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes"

24.01.2019

Anrede,

mit der Landtagswahl 2017 hat es eine politische Veränderung in Nordrhein-Westfalen gegeben.

Es befindet sich endlich wieder eine Person an der Spitze des Ministeriums, die an der Verbesserung des Wissenschaftssystems arbeitet.

Das bisher geltende Hochschulzukunftsgesetz hat positive Entwicklungen verhindert, die Steuerung von Hochschulen erschwert und löste großes Unverständnis aus, warum überhaupt das erfolgreiche Hochschulfreiheitsgesetz abgeschafft werden soll. Das Hochschulzukunftsgesetz konnte überhaupt nur gegen den großen Widerstand aller im Wissenschaftssystem Tätigen eingeführt werden.

Nach Aussage der Hochschulen war das Hochschulfreiheitsgesetz die Grundlage für die erfolgreiche Handhabung des doppelten Abiturjahrgangs, die beeindruckende Verdopplung der Drittmittelquote sowie die hervorragenden Leistungen und Erfolge bei der Exzellenzinitiative. Heute bringen wir im Parlament die langerwartete Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg, um wieder mehr Freiheit zu den nordrhein-westfälischen Hochschulen zu bringen.

 

Deshalb schaffen wir auch das verbindliche Instrument, den Landeshochschulentwicklungsplan ab. Keine Hochschule kann sich bestens entfalten, wenn ihr diktiert und politisch auferlegt wird, wie sie sich strategisch auszurichten hat.

Wissenschaft ist ein offener Prozess – ministerielle Planung würde diesen nur behindern.

Auch das Instrument der Rahmenvorgaben werden wir ersatzlos streichen. So kann die Autonomie der Hochschulen endlich wieder an Bedeutung gewinnen. Damit legt die Politik die bisherige Drohkulisse ad acta um den Hochschulen zu signalisieren: Wir vertrauen Euch!

Anrede,

wir schaffen die politische Steuerung seitens des Landes weitgehend ab. Künftig soll nur noch der Hochschulrat - und nicht das Ministerium - dem Hochschulentwicklungsplan zustimmen können. Wir setzen zudem auf das Instrument der Hochschulverträge – so wird mehr Partnerschaft erzeugt und es erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf die einzelne Hochschule.

Wir begegnen den Hochschulen auf Augenhöhe.

Mit der Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes
– dessen Name alleine schon einen reinen Euphemismus darstellt, denn dieses Gesetz hemmt die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen –
gehen vielfältige Änderungen einher.

So stellen wir den Hochschulen anheim über die Einführung von Zivilklauseln nachdenken zu können. Schließlich besteht die Gefahr, dass Zivilklauseln dazu herangezogen werden können politisch missliebige Projekte diskreditieren zu können.

Anrede,

weitreichende Hochschulautonomie, starke Hochschulpräsidien und flache Führungshierarchien – dies ist christdemokratischer Ausdruck unserer Überzeugung von Eigenverantwortlichkeit der Wissenschaft.

Es ist spürbar, dass dieses Gesetz erkennbar positive Auswirkungen hat.

So sagte beispielsweise Ulrich Müller vom CHE: „Bei der vorigen rot-grünen Regierung waren die Verschärfungen des Hochschulgesetzes getrieben von der Angst vor Missbrauch der Freiheit und von Misstrauen. Ministerin Pfeiffer-Poensgen dagegen signalisiert den Hochschulen: Ihr habt unser Vertrauen verdient. Macht was draus.“
(Zitat in der Westfalenpost)

Anrede,

erwähnenswert sind noch folgende Punkte:

Wir geben den Hochschulen die Möglichkeit die Bauherreneigenschaft auszuweiten. Diese Möglichkeit wird von den Universitäten ausdrücklich begrüßt.


Die Fachhochschulen sollen die gesetzliche Bezeichnung Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten. Sie können sich einen Eigennamen geben. Das ist eine Möglichkeit zur Entwicklung einer eigenen Marke.

Das starre Verbot von Anwesenheitspflichten im klassischen Seminar wollen wir ebenfalls abschaffen. Ganz im Sinne der Hochschulfreiheit trauen wir den Hochschulen zu, selbst über die Regelung der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen entscheiden zu können. Klar ist: Anwesenheitspflicht wird auch künftig nicht die Regel sein – wir wollen aber den Lehrenden die Möglichkeit einräumen dieses Mittel anzuwenden, wo es dem angestrebten Lehrerfolg dienen könnte.

Mit Studienverlaufsvereinbarungen und verstärkten Angeboten zur Studienberatung wollen wir die Studierenden bestmöglich auf dem Weg zu ihrem Studienabschluss unterstützen und ihnen Hilfsangebote an die Hand geben.

Anrede,
der Weg zur Änderung des Hochschulgesetzes hat eine lange Historie. Nun machen wir uns endlich wieder gemeinsam mit den Hochschulen auf den Weg zu mehr Hochschulfreiheit in Nordrhein-Westfalen.

Vielen Dank.

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