Eine ‚Integrationsstrategie 2030‘ schafft endlich Verbindlichkeit

25.04.2018
Presseinformation
Heike Wermer zur Debatte über Integrationspolitik

Zur heutigen Plenardebatte über die Ausrichtung der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen erklärt die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Heike Wermer:

„Nordrhein-Westfalen soll und will wieder Motor und Vorbild für Einwanderungs-, Flüchtlings- und Integrationspolitik in ganz Deutschland werden. Das waren wir zuletzt unter CDU-Führung mit Armin Laschet als erstem Integrationsminister zwischen 2005 und 2010. Die NRW-Koalition steht für einen Paradigmenwechsel. Denn Integrationspolitik muss endlich verbindlich werden. Wir fordern Integrationsanstrengungen ein und ermöglichen im Gegenzug umfassende Teilhabechancen. Wer sich verweigert oder die unverrückbaren Werte unseres Grundgesetzes nicht achtet, hat gleichzeitig kein Anrecht auf Unterstützung.

Wir setzen gezielt auf die vier Säulen Sprache, Bildung, Arbeit und Wertevermittlung. Dafür erarbeitet die NRW-Koalition eine ‚Integrationsstrategie 2030‘.

Weil Bildung untrennbar mit Teilhabechancen verbunden ist, soll – entsprechend den Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie – der Schulunterricht für schulpflichtige Geflüchtete in der Regel drei Monate nach Asylantragstellung beginnen können. Wir werden verpflichtende Bildungsangebote für Geflüchtete unter 25 Jahren mit Bleibeperspektive, aber ohne Bildungsabschluss, einführen. Wir wollen die berufliche Ausbildung von Geflüchteten unterstützen. Wir werden eine einheitliche Landespraxis beim Bleiberecht von geduldeten Auszubildenden nach der „3+2-Regelung“ sicherstellen. Langjährig Geduldete und Flüchtlinge, die sich auf dem ersten Arbeitsmarkt etabliert haben oder für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien sorgen können, brauchen eine verlässliche Bleibeperspektive. Gleichzeitig werden wir dafür sorgen, dass qualifizierte Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen beste Startchancen erhalten und Wertschätzung erfahren.

Integration findet vor Ort statt: In den Städten und Gemeinden, im Kindergarten, auf dem Schulhof, beim Sport, in den Vereinen und in der Nachbarschaft. Auch wenn das Ehrenamt in seiner ganzen Vielfalt herausragende Arbeit in der Flüchtlingshilfe geleistet hat und weiter leistet, müssen Land und Kommunen originär staatliche Aufgaben erfüllen. Die Kommunalen Integrationszentren sollen Schaltstellen für die Integration vor Ort sein. Die Verbesserungen aus dem Haushaltsvollzug 2017 haben uns die Möglichkeit gegeben, im Jahr 2018 den Kommunen Landesmittel in Höhe von zusätzlich 100 Millionen Euro als Beitrag für die von ihnen durchgeführten Integrationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit steht am Ende und nicht am Anfang eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Er ist Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und unseren Werten. Wir werden dazu die Förderung der Einbürgerung intensivieren.

Eine Voraussetzung für gelingende Integration ist gesteuerte Einwanderung, die zwischen qualifizierter Einwanderung auf der einen Seite und Asyl, Flüchtlingsschutz und vorübergehenden humanitären Schutz auf der anderen Seite unterscheidet. Deshalb sollte die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative ein modernes Einwanderungsgesetz auf den Weg bringen, das auf die aktuellen Herausforderungen eingeht. Das ist im Interesse aller Menschen in unserem Land.“

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