Entfesselungskampagne im Sport: Verbände und Vereine durch schlankes Förderverfahren entlasten

12.10.2017
Jens-Peter Nettekoven MdL

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr geehrte Damen und Herren,

als sportpolitischer Sprecher der CDU Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen und auch als ehrenamtlicher Präsident des Ringerverbandes von Nordrhein-Westfalen freue ich mich, heute über den gemeinsamen Antrag der NRW- Fraktion.

Unser gemeinsamer Antrag trägt die Überschrift „Entfesselungskampagne im Sport: Verbände und Vereine durch schlankes Förderverfahren entlasten“ spricht vielen Ehrenämtern aus der Seele.

Wir sind Sportland Nummer 1 – und das soll auch so bleiben!

Warum er gut und richtig ist auch eine Entfesselungskampagne im Sport zu starten, habe ich mir das Landesprogramm 1000x1000 Anerkennung für den Sportverein exemplarisch herausgesucht. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund NRW fördern gemeinsam das Engagement von Sportvereinen im Ganztag der Schulen und in Kindertageseinrichtungen.

1.250.000 €/ 1000€ pro Verein

Allgemeine Zielsetzungen: Sportvereine werden motiviert, Kooperationspartner von Schulen und Kindertageseinrichtungen zu werden.

Was müssen Sportvereine unternehmen um am Landesprogramm 1000x1000 teilzunehmen?

1. Der Verein erhält von seinem Stadt- bzw. Kreissportbund eine Information, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ein Antrag für das Programm 1000x1000 gestellt werden kann.

2. Der Verein reicht einen Antrag nach amtlichem Muster, mit den notwendigen Angaben zum Projekt und den voraussichtlichen Ausgaben ein.

3. Ausgaben vor Erhalt des Zuwendungsbescheides sind auf eigene Gefahr möglich (generelle Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn lt. Richtlinie). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verein beispielsweise aufgrund des festgelegten Fördervolumens für den jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund und einer einhergehenden Überzeichnung bei der Vergabe der Mittel nicht berücksichtigt werden kann. Dann bleibt er auf den Ausgaben bis zur letztendlichen Entscheidung sitzen.

4. Nach Prüfung des Antrages durch den mit der Mittelbewirtschaftung betrauten Stadt- bzw. Kreissportbund erhält der Verein einen Zuwendungsbescheid.

5. Aufgrund des Zuwendungsbescheides führt der Verein seine Angebote entsprechend der Maßnahmenbeschreibung, den Allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen sowie der inhaltlichen Vorgaben durch.

6. Den Verwendungsnachweis muss der Verein zum vorgegebenen Zeitpunkt beim Stadt- bzw. Kreissportbund mit einer Belegliste einreichen. Die Belege lt. Liste muss der Verein mindestens 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises für Prüfzwecke bereithalten.

7. Erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Verein Klarheit darüber, ob er die gewährte Zuwendung vollumfänglich behalten darf oder er diese anteilig erstatten muss. Die Vorläufigkeit bezieht sich auf das Prüfrecht des Landesrechnungshofes und der Möglichkeit von Rückforderungsansprüchen aufgrund entsprechender Prüfungsfeststellungen.

Nach ca. 6 Jahren kann der Verein die Abrechnungsunterlagen (bis auf die Belege, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen länger aufbewahrt werden müssen) vernichten.

Anrede Dieses Beispiel zeigt, was Sportvereine alles unternehmen und dokumentieren müssen, um 1000 € für ein gutes und wichtiges Projekt zu erhalten.

Kaum ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand kann den Dschungel aus Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Durchführungshinweisen und Nebenbestimmungen durchdringen, geschweige denn entsprechend handeln.

Das Ziel unseres Antrags ist es, dass die Sportbünde, -vereine und –verbände von Überregulierungen und unnötiger Bürokratie befreit werden damit Nordrhein-Westfalen Sportland Nummer 1 bleibt!

Eine Entfesselungskampagne ist im Sport notwendig! Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Sportausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen.

Vielen Dank!

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