Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen nach § 92 SGB XI

29.11.2017

Peter Preuß MdL zu TOP 6

Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese DVO ist ein weiterer Meilenstein für den Bürokratieabbau in unserem Land durch die NRW-Koalition.

Dank an die Landesregierung und insbesondere an Minister Laumann den Knoten zu lösen, der aufgrund der bisher geltenden Verordnung die Investitionskostenförderung stationärer Einrichtungen ganz erheblich behinderte.

Nun soll eine ordnungsgemäße Investitionskostenförderung ermöglicht werden.

Erfreulich ist, dass im AGS alle Fraktionen diesem pragmatischen Entwurf zugestimmt haben.

Allein die Rückwirkungen zum 01.01.2017, die sich aufgrund der ursprünglichen Verordnung zwangsläufig ergeben, führt bei rund ¾ der Einrichtungen zu Rückerstattungen an die Pflegebedürftigen, aber bei rund ¼ der Einrichtungen zu Nachzahlungen, die sie von den Pflegebedürftigen verlangen können. Besondern im zwischenzeitlichen Todesfall ist die Auseinandersetzungen mit den Erben dann nicht einfach.

Die nun vorliegende Verordnungsänderung und die Wirkungsverlängerung der Bescheide schließt die Lücke die im Falle von Verfahrensverzögerungen entsteht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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