Erneute Vorladung der Ministerin ist willkürlich

14.02.2023
Thomas Schnelle zum PUA Flut

In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Hochwasserkatastrophe hat Kommunalministerin Ina Scharrenbach wie gewünscht Fragen zu ihrer Zuständigkeit während der Hochwasserkatastrophe beantwortet. Nach rund zweistündiger Befragung hatte auch die Opposition keine Fragen mehr. Dennoch soll die Ministerin noch ein weiteres Mal vorgeladen werden. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund, argumentiert der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den PUA Flut, Thomas Schnelle:

„Dass es der SPD nur um Vorwände für eine Verlängerung des PUA geht, ist in einem Regiefehler der Inszenierung deutlich geworden: So hat der Ausschusssitzende Ministerin Ina Scharrenbach bereits vergangene Woche für heute und gleichzeitig für einen Termin Ende des Monats als Zeugin geladen. Bei der SPD-Fraktion war die Pressemitteilung, es seien bei der heutigen Anhörung noch Fragen offengeblieben, ganz offensichtlich schon vorgeschrieben und fertig in der Schublade.

Dabei ist das Gegenteil richtig. Auf mehrfache Nachfrage hatte niemand in der heutigen Sitzung mehr Fragen an Ina Scharrenbach, auch der Obmann der SPD nicht. Wie Minuten später im nicht-öffentlichen Teil auf Wunsch der SPD die Entscheidung fallen konnte, Ministerin Scharrenbach sei dennoch ein weiteres Mal zu hören, bleibt unklar. Für eine weitere Vernehmung gibt es keinen sachlichen Grund, die Vorladung ist Willkür.

Die SPD muss jetzt dem Vorwurf entgegentreten, den PUA unnötig in die Länge ziehen und ihn auf dem Rücken der Flutopfer für kleinste politische Geländegewinne instrumentalisieren zu wollen. Wir sind es denen, die in der Flut ihr Hab und Gut, manche gar ihr Leben verloren haben, schuldig, dass wir diesen Ausschuss zu einem Ende bringen und dem Landtag wie vereinbart noch vor dem zweiten Jahrestag einen Bericht vorlegen können. Ein solcher Abschlussbericht darf nicht erst fünf Jahre nach der Katastrophe kommen.

Ministerin Scharrenbach hat heute erneut klargestellt, , dass weder sie noch ihr Ministerium während des Hochwassers eine Zuständigkeit besaßen. Erst nach der Hochwasserkatastrophe ist ihr Ministerium in die Bewältigung der Folgen einbezogen worden. Anfang August 2021 ist entschieden worden, dass das Kommunalministerium federführend die Zuständigkeit für den Wiederaufbau der zerstörten Kommunen bekommt. Diese Aufgabe hat es erfüllt, sie ist aber nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Die SPD mag dies als Wortklauberei abtun. Doch an den Tatsachen ändert dies nichts. Nur weil der SPD die Antworten nicht gefallen, heißt dies nicht, dass die Ministerin die Fragen nicht beantwortet hätte.“

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