Erweiterung der Kinderbetreuung ist wichtiger Schritt Richtung verantwortungsvoller Normalität

19.04.2020
Jens Kamieth und Heike Troles

Ab Montag können noch mehr Eltern als bisher die Notbetreuung ihrer Kinder in Kitas und Kindertagespflege beanspruchen. Um dies zu ermöglichen, wurden weitere Berufsgruppen als systemrelevant eingestuft. Ab der Woche darauf können darüber hinaus alle erwerbstätigen Alleinerziehenden auf Betreuungsangebote für ihre Kinder zurückgreifen. Die maßvolle Erweiterung des Anspruchs auf Notbetreuung war ein wichtiges Anliegen der CDU-Landtagsfraktion. Dazu erklären der Sprecher für Familie, Kinder und Jugend, Jens Kamieth und Heike Troles, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung:

Jens Kamieth: „Mit der Sicherstellung der Notbetreuung für Kinder von Schlüsselpersonen hat die Landesregierung am Anfang der Corona-Pandemie schnell das Funktionieren wesentlicher Infrastruktur abgesichert. Kurz darauf wurde die Betreuung der von Gewalt betroffenen oder bedrohten Kinder und Jugendlichen ermöglicht. Dies war und ist ein wichtiger Beitrag zum Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Dass jetzt der Personenkreis erneut erweitert wird, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer neuen, verantwortungsvollen Normalität. Die Strategie der schrittweisen Erweiterung zeigt zudem, wie ein gutes Krisenmanagement die Lage ständig neu bewertet und die Rahmenbedingungen entsprechend anpasst.“

Heike Troles: „Rund 90 Prozent aller Alleinerziehenden sind Frauen. Dass die Notbetreuung bei der Kindertagesbetreuung ab dem 27. April für alle erwerbstätigen Alleinerziehenden geöffnet wird, ist richtig und für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen enorm wichtig. Alleinerziehende, die in der aktuellen Situation besondere Herausforderungen zu meistern haben, wollen wir so unterstützen und entlasten. Als Sprecherin für Frauen und Gleichstellung und Mitglied des Arbeitskreises Familie, Kinder und Jugend der CDU-Landtagsfraktion hatte ich Familienminister Dr. Joachim Stamp zu diesem Herzensanliegen angeschrieben. Die schnelle Umsetzung freut mich deshalb ganz besonders.“

Zum Hintergrund:
Das Angebot der Notbetreuung in Nordrhein-Westfalen gilt für Kinder, deren Eltern in der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Bislang zählen Berufstätige aus zehn Sektoren zum Kreis der Berechtigten. Darunter jene aus zentralen Bereichen wie etwa dem Gesundheitswesen, der Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung oder der öffentlichen Verwaltung. Die Notbetreuung wird ab dem 23. April 2020 um weitere Berufsgruppen und damit Anspruchsberechtigte moderat erweitert. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat zudem beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind. Empfehlungen sollen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten rechtzeitig vor der nächsten gemeinsamen Beratung am 30. April vorliegen.