
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Politik und Gesellschaft beschäftigt die Frage von finanziell nachhaltigem Handeln beim Öffentlich-Rechtlichem Rundfunk.
Wirtschaftlichkeit ist das Schlagwort.
Es braucht Reformen in einem System, wo eben nicht jeder Euro immer sinnvoll ausgegeben scheint.
Und in einem System, was besonders rechtfertigungsbedürftig ist, da es sich aus öffentlichen Geldern finanziert, aus einem Beitrag der Bürgerinnen und Bürgern.
Ich begrüße ausdrücklich die zuletzt getroffenen Reformbeschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Oktober 2024 und 12. Dezember 2024.
Ich bin davon überzeugt, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig stärken, die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes adressieren und berechtigte gesellschaftliche Interessen wahren.
Ich danke insbesondere unserem Medienminister Nathanael Liminski, der diese Verhandlung maßgeblich zum Erfolg geführt hat.
Diese Ergebnisse helfen, um den notwendigen Reformprozess zu vollziehen.
Der Systemwechsel bei der zukünftigen Festsetzung des Rundfunkbeitrages wird eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks absichern und die Rolle der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stärken.
Die FDP hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich ausschließlich mit dem Intendantengehalt im WDR beschäftigt.
Die FDP meint damit einen wesentlichen Reformbeitrag zu leisten.
Nach Wunsch der FDP soll das Intendantengehalt streng nach Besoldungsordnung der öffentlichen Verwaltung geregelt werden.
Dazu hat eine Sachverständigenanhörung stattgefunden und wir haben uns im zuständigen Medienausschuss beraten.
Kollege Witzel wird ihnen gleich erzählen, dass er sich von den Sachverständigen sehr bestätigt sieht.
Dazu will ich gerne folgende Punkte in der heutigen Lesung anführen:
1. Die strenge Idee des Gesetzentwurfs ist falsch und wurde auch von den Sachverständigen abgelehnt.
Selbst die KEF bzw. gerade die KEF, also die Kommission zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags, die dem ÖRR sehr genau auf die Finger schaut und selbst immer wieder wirtschaftliches Handeln anmahnt, KEF hat folgendes klar empfohlen:
Die KEF empfiehlt eine Orientierung am Gehaltsniveau des öffentlichen Sektors unter Einschluss vergleichbarer öffentlicher Unternehmen.
MERKE: Öffentlicher Sektor unter Einschluss vergleichbarer öffentlicher Unternehmen.
NICHT: Landesverwaltung.
2. Der Gesetzentwurf wurden mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Weil er überflüssig ist.
Einige Sachverständige haben sogar darauf hingewiesen, dass eine Regelung des Gehalts verfassungsrechtlich angreifbar sein könnte. (Weil damit die Freiheit des ÖRR eingeschränkt würde; Prof. von Coelln).
Wobei das für mich sogar insoweit nachrangig ist, weil doch viel wichtiger die Zielsetzung ist:
Wir wollen, dass gar nicht erst der Eindruck entsteht, dass hier Gelder unsachgemäß verwendet werden.
Sondern dass abgewogen wird und mehr Transparenz in der Gehaltsfestsetzung erfolgt.
Da hat der Verwaltungsrat des WDR nicht erst die FDP für gebraucht, sondern hat schon vor über einem Jahr angefangen, sich Gedanken darüber zu machen, wie das Gehalt des Nachfolgeintendanten von Tom Buhrow geregelt werden soll. Welchen Maßstab man ansetzt.
Welche Zusatzleistungen es gibt oder eben auch nicht. Dieser Verwaltungsrat ist nachvollziehbar ein vertrauliches Gremium. Dennoch hat der Verwaltungsrat dem Rundfunkrat und damit der Öffentlichkeit früh Hinweise gegeben, dass sie das Gehalt zukünftig anders stricken wollen.
Meine Kollegen im Rundfunkrat und ich haben das von Anfang an unterstützt und begrüßt.
Der Verwaltungsrat hat schlussendlich das auch nun bei den Gehaltsverhandlungen mit Katrin Vernau umgesetzt:
Nach eingehender Prüfung vergleichbarer Positionen in der Medienwelt, bei staatlichen, kommunalen Unternehmen und in der Politik, haben sie Frau Vernau einen Vertrag gegeben, der satte 20 Prozent unter dem Grundgehalt von Tom Buhrow liegt.
Gleichzeitig haben sie die Nebenleistungen, die es bislang gab, im Vertrag zusammengeführt, sodass auch mit der Veröffentlichung des Rechenschafsbericht das Intendantengehalt maximal transparent wird und keine Vermutungen über weitere Gehaltszuschüsse angestellt werden müssen.
Das macht klar:
Der Verwaltungsrat hat in Nordrhein-Westfalen geliefert. Dafür ist er da.
Deshalb braucht es in NRW keinen Gesetzentwurf, der weitere Vorgaben fixiert, weil sie schon so gelebt werden und erst recht braucht es keinen Gesetzentwurf, der den falschen Maßstab ansetzt.
Die Landesbesoldung ist EINE Orientierungsmarke zur Festsetzung der Vergütung aber eben nur eine und keine ausschließliche.
Besonders putzig fand ich den Einwurf der FDP, dass das System ja nur Eigengewächse hervorbringen würde und keine Menschen von außen.
Ich meine, welches besseres Gegenbeispiel als eben die aktuelle Personalie von Katrin Vernau kann es geben?
Sie war vorher Unikanzlerin, sie war vorher Unternehmensberaterin. Sie kommt aus der Wirtschaft und eben nicht aus der Medienwelt des ÖR. Mit einer B-irgendwas-Stelle, so realistisch müssen wir doch sein, wäre sie noch nicht einmal Verwaltungsdirektorin geworden und nur dadurch konnten wir sie mit ihrem nun erfreulich wirtschaftlich geprägtem Blick als Intendantin gewinnen. Wir tun gut daran, an der Stelle den ÖRR und insbesondere den WDR wettbewerbsfähig zu halten, um auch zukünftig renommierte Persönlichkeiten gewinnen zu können.
In der Medienausschusssitzung hatte die FDP bereits eingestanden, dass das nicht rund ist. Dass die FDP sich aber nicht einmal die Mühe gemacht hat, entsprechende Änderungsanträge zu ihrem Gesetzesentwurf zu formulieren, zeigt doch recht deutlich, dass sie selbst nicht mehr von diesem Entwurf überzeugt sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf sie dazu aufrufen der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzesentwurf abzulehnen. Auch die FDP sollte sich eingestehen, dass es so jedenfalls nicht geht.
Frage an FDP/Witzel:
Sind Sie bereit anzuerkennen, dass Verwaltungsrat und Rundfunkrat nicht „der“ WDR sind, sondern AUFSICHTSORGANE des WDR und damit gerade nicht finanziell vom WDR abhängig, sondern aus unabhängig demokratisch gewählten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes bestehen? Dann sollten sie ihre unsachliche Verallgemeinerung richtigstellen und entsprechende Stellungnahmen des Verwaltungsrates ernst nehmen.
Weiteres Argument: Intendant befristeter Arbeitnehmer
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