
SgHP, SgDuH
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer, wichtiger Baustein zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltung.
Das Gesetz lässt eine Schriftformerfordernis in zahlreichen Verwaltungsverfahren zugunsten elektronischer Bearbeitungsmöglichkeiten entbehrlich werden.
Damit erleichtern wir die Kommunikation zwischen Verwaltung und Unternehmen, zwischen Verwaltung und Bürgern und innerhalb der Verwaltung.
Wir erleichtern die Kommunikation durch Effizienz: Denn nichts anderes bewirkt eine medienbruchfreie Digitalisierung. Kein Scannen oder Drucken, sondern ein durchgehend digitaler Vorgang beschleunigt und erleichtert die Bearbeitung jeglicher Vorgänge.
Bei einem Normenscreening hat die Landesregierung diverse Rechtsvorschriften identifiziert, bei denen die Anordnung der Schriftform nicht mehr erforderlich ist bzw. bei denen auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden kann.
So sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf 100 Rechtsvorschriften geändert werden. Eine dreistellige Anzahl an Rechtsvorschriften – eine beachtliche Stückzahl.
Mit der eGovernment-Gesetzesnovelle aus Sommer letzten Jahres haben wir den Grundstein zur Verwaltungsdigitalisierung gelegt.
Als NRW-Koalition haben wir in dem Zuge schon im letzten Jahr durch einen Entschließungsantrag die Überprüfung und wo möglich Anpassung der Schriftformerfordernisse gefordert – und das eben nicht mehr als befristete Ausnahmeklausel, wie wir das noch zu Beginn der Pandemie einführten, sondern als dauerhafte Erleichterung und Verbesserung.
Mit unserem Entschließungsantrag aus Juni 2021 haben wir unseren Anspruch deutlich gemacht, woran in den nächsten Monaten intensiv gearbeitet werden müsse.
Und es wurde intensiv gearbeitet und es wurden die richtigen Lehren aus den Erkenntnissen der Verwaltungsvereinfachungen währen der Corona-Krise gezogen: Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt dem ausführlich Rechnung.
Auch über den heutigen Tag hinaus bleibt Digitalisierung ein dynamischer Prozess. Heute sind es 100 Vorschriften. Weitere werden folgen. Im Gesetzgebungsverfahren werden wir prüfen, ob und wo bereits weitere Erleichterungen hilfreich und sinnvoll wären.
Ich begrüße sehr die Einführung einer neuen, erweiterten Experimentierklausel, die es allen Verwaltungseinheiten ermöglicht, eigene Vorschläge zur weiteren digitalen Kommunikation einzubringen. Das animiert zum Mitmachen und setzt dort an, wo das Knowhow der täglichen Praxis vorhanden ist:
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Auch das werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren noch einmal betrachten, ob hier weitere Erleichterungen möglich sind, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen.
Gleichzeitig belegt der Gesetzesentwurf, dass die medienbruchfreie Digitalisierung leitend für künftiges Verwaltungshandeln ist. Selbstverständlich aber wo sinnvoll auch der analog-schriftliche Weg möglich bleibt, wenn nicht gänzlich auf Schriftform verzichten werden kann.
Das steht deutlich dem schon damals fragwürdigem Vorwurf der SPD entgegen, wie sie im Sommer diesen Jahres in einem Antrag formuliert wurde: Dass analoge Möglichkeiten für ältere Bürgerinnen und Bürger wegfallen würden.
Das Gesetz und die NRW-Koalition sprechen eine andere Sprache: Analog bleibt erhalten, digital wird möglich.
Wir machen Digitalisierung für alle. Für alle, die es wollen und können.
Und ich kann Ihnen sagen: Gerade ältere Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile so dankbar, wenn sie sich den beschwerlichen Weg aufs Amt sparen können und stattdessen bequem ihre Angelegenheiten zuhause vom Sofa aus regeln können.
Digitalisierung muss spürbar und nutzbar werden.
Das Gesetz entfaltet unmittelbaren Nutzen für die Menschen in unserem Land und macht Digitalisierung spürbar.
Deshalb freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss und das weitere Verfahren.
Herzlichen Dank.
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