Fraktionen im NRW-Landtag stärken gemeinsam die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

03.03.2021
Gemeinsame Presseerklärung

Um die Herausforderungen in der heutigen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden und Kenntnisse permanent anzupassen. Weiter- und Erwachsenenbildung und somit das lebensbegleitende Lernen gewinnen fortwährend an immenser Bedeutung. Deshalb haben die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht und einen gemeinsamen Schulterschluss für die Weiterbildung erreicht. Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes werden wir die allgemeinwohlorientierte Weiterbildung zukunftsfähig aufstellen. Dazu Dr. Stefan Nacke (CDU), Gabriele Hammelrath (SPD), Lorenz Deutsch (FDP) und Sigrid Beer (B90/Grüne):

„Die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen kommen mit ihrer gemeinsamen Initiative der großen Bedeutung nach, die die Weiterbildung für Nordrhein-Westfalen hat. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf für eine Novellierung werden alle involvierten Bildungsbereiche benannt und damit förderfähig. Damit wird anerkannt, dass auch die Gesundheitsbildung, die kulturelle Bildung und die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wichtige Bereiche der Weiterbildung darstellen. Das Weiterbildungsgesetz stärkt unter anderem die Chancen zur Teilhabe an Bildung, durch den Ausbau der Möglichkeiten zur Nachholung von Schulabschlüssen. Ein gutes Signal für alle Menschen, die eine zweite Chance für ihren Schulabschluss brauchen, sind die deutlich erhöhten Fördermittel und damit mehr und bessere Möglichkeiten für diesen zweiten Bildungsweg. Außerdem werden Anreize für Innovationen in Bildungsformaten geschaffen. Der vorliegende Entwurf setzt auf die Verringerung von Bürokratie durch vereinfachte Abrechnung, fördert die Hauptamtlichkeit und die Weiterbildungseinrichtungen in ihrer Vielfalt.. Eine zusätzliche Entwicklungspauschale stärkt zudem alle Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung bei der notwendigen Weiterentwicklung der Angebote.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Klaus Kaiser, betont die Bedeutung der Weiterbildung und lobt das vorgelegte Gesetz: „Das novellierte Gesetz ist ein wichtiger Schritt dahin, die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ihrem Stellenwert entsprechend sichtbarer zu machen. Lebensbegleitendes Lernen besitzt im Bildungssystem eine kaum zu unterschätzende gesellschaftliche Bedeutung. Das neue Gesetz wird dieser Bedeutung gerecht.“

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