Frank Rock MdL zu TOP 2

11.07.2018
Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,
„Heute ist ein guter Tag für die schulische Bildung in unserem Land und vor allem ein sehr guter für unsere Schülerinnen und Schüler.“
Ja! Wir drehen die Verkürzung des Ausbildungsganges im Gymnasium des Jahres 2005 wieder zurück. 
Ja! Man ist in der Vergangenheit anderen vielleicht auch falschen Annahmen gefolgt.
Ja! Der Bestehungs- und Leistungsdruck für die Kinder in den Gymnasien stieg stetig an. Gründe hierfür sind vielfältig. In meinen Augen waren und es vor allem die gestiegene Heterogenität in den Klassen und die gehobenen Ansprüche der Gesellschaft an unsere Kinder.
Ja! Wir ermöglichen mit unserem Gesetzentwurf und hoffentlich einer breiten Zustimmung ab dem Schuljahr 2019 wieder eine längere Lernzeit für die Kinder an den Gymnasien.
Die Union hat schon im Oktober 2016 im Rahmen des Wahlkampfes klar Stellung genommen, was unser Plan für die Zukunft des Ausbildungsganges an den Gymnasien ist. Das Ergebnis hat die Schulministerin innerhalb von nur 13 Monaten vorgelegt und wir beraten es heute abschließend.
Ich möchte hier festhalten: Wir halten hier Wort!

Ausdrücklich möchten wir den vielen, vielen Eltern und auch Initiativen danken, die sich vehement für die Verlängerung des Ausbildungsganges in den letzten Jahren eingesetzt haben. Ihre Meinung beigesteuert und einfach mal „laut“ waren. Denn hier wurde sehr deutlich, welche Kraft demokratische Strukturen haben, um Dinge im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und hier für unsere Schülerinnen und Schüler zu verändern.

Die NRW-Koalition möchte keinen Rückschritt in ein altes G9 machen, sondern wir legen Wert darauf, dass der zukünftige Ausbildungsgang am Gymnasien allen Ansprüchen für einen modernen Bildungsgang zur Qualifizierung für den Hochschulbesuch gerecht wird.
Grundsätzlich stellen alle Gymnasien auf den neunjährigen Bildungsgang um. Einige wenige Gymnasien werden sich entscheiden den verkürzten Ausbildungsgang zu behalten, weil ihr interner Schulentwicklungsprozess sehr erfolgreich war. Wir möchten keinen Zwingen zurückzukehren. Es werden nicht viele sein, aber die wenigen bedürfen auch unserer Unterstützung, wie auch die 11 Gymnasien die in NRW bei G9 im Rahmen eines Schulversuches trotz landesweiten G8 geblieben sind. Und die immer so beschriebenen großen Verwerfungen wird es in unseren Augen nicht geben.

Weiterhin erarbeiten die Schulen in ihren zukünftigen Schulkonzepten, wie sie leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler besser fördern und somit auch ein Überspringen ermöglichen können. Hierfür gab und wird es auch wieder gute Ansätze und Umsetzungen  in den Schulen geben. Wir möchten allen Schülerinnen und Schüler, die Möglichkeit anbieten den Ausbildungsgang zu verkürzen.
Die Umstellung beginnt zum Schuljahr 2019/ 2020 für alle Schüler die im jetzigen Sommer das fünfte Schuljahr beginnen werden und folgende. Immer wieder kam es zu lauten Rufen, weitere Jahrgänge zu berücksichtigen. Wir haben das auch lange thematisiert, weil wir diese Rufe auch ernst genommen haben. Aber als alle Experten hiervon abgeraten haben, konnte man dieser Forderungen auch nicht mehr folgen. Im bildungspolitischen Diskurs hat sich die NRW Koalition dem Prinzip verpflichtet sind: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Und vor allem in dieser Frage mussten wir alle Kolleginnen und Kollegen in den Schulen mitnehmen, die hauptverantwortlich sind für das Gelingen dieses Anliegens.

Wir werden den Schulen die Freiheit geben selber zu entscheiden, ob sie als Ganzstagsschule oder Halbtagsschule arbeiten wollen. Die Wochenstundenanzahl von 188 in der Sekundarstufe 1, davon optional 8, machen das wieder möglich. Zentral für das neue G9 wird sein, wie sich die Stundentafel darstellt und wie die neuen Kernlehrpläne aussehen. Diese sind zurzeit in Arbeit und sollen Anfang des Jahres fertiggestellt und zur Verbändeanhörung vorgelegt werden. Hierbei soll die digitale Bildung in den gesamten Fächerkanon eingebunden werden und die Stärkung des Faches Deutsch, der ersten Fremdsprache, der ökonomischen Bildung und der MINT-Fächer Berücksichtigung finden.
Die zweite Fremdsprache wird wieder ab der Klasse 7 beginnen und eine zentrale Abschlussprüfung wird an allen Schulen der Sekundarstufe I weiterhin landesweit durchgeführt.

Wir haben schon mit Beginn der Diskussion festgestellt, dass das Land auch finanziell in der Verantwortung steht. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung die selbst beim zentralen Inklusionsgesetz eine Finanzierung in Frage stellte, haben wir die Konnexität anerkannt.
Wir möchten ausdrücklich der Ministerin danken, dass der Gesetzesentwurf, der auf Grundlage des Gutachtens des Wuppertales Institut für bildungsökonomischer Forschung von 7. Mai 2018 eingebracht worden ist, mit dem 13. Schuländerungsgesetz vorliegt und Grundlage bietet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition,
sie werden wieder, in ihren Augen „gute“ Argumente finden, um dem  Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, dass bedauern wir sehr, weil dieser Gesetzesentwurf ein zentrales bildungspolitisches Anliegen unseres Landes umsetzt.

Komme ich am Ende kurz zu Ihrem Antrag, liebe Damen und Herren der SPD. Dieser war ja schon bei Antragstellung überholt. Und auch die kurzfristig eingebrachte Veränderung hat diesen Antrag nicht besser gemacht, sondern zeigt nur wie populistisch sie in diesen Fragen unterwegs sind, um eine paar Wählerstimmen zu fischen. Dieses kurzfristige Fischen nach Stimmen, zeugt wenig von politischer Kontinuität. Und Ihr erneuter Ruf nach einer Einheitsschule, die ihr neuer Parteivorsitzender wieder ausgesprochen hat, entspricht auch nicht dem Willen der meisten Menschen in NRW. 
Der Gesetzentwurf wäre und ist es Wert, eine breite parlamentarische Unterstützung zu erhalten.
Vielen Dank!