
Der Kommunalausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat an diesem Montag eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf über ein Altschuldenentlastungsgesetz für hoch verschuldete Städte und Gemeinden in NRW durchgeführt. Dazu erklären die kommunalpolitischen Sprecher von CDU und Grünen, Heinrich Frieling sowie Dr. Robin Korte:
„Selten ist ein Gesetzentwurf in einer Sachverständigenanhörung des Landtags bei den Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft auf so deutliche Unterstützung gestoßen. Beispielhaft erkannten die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf als ‘große Leistung der Landesregierung’ und ‘sehr große Hilfe für die kommunale Ebene’ an. Ausdrücklich begrüßten die anwesenden Praktiker die Pläne der Landesregierung, die Altschuldenhilfe über das bereits eingeführte Portal der NRW.BANK abzuwickeln. Mehrere Sachverständige hoben zudem die technisch ausgereiften Regelungen im Gesetzentwurf hervor.
Damit steht einem Beschluss des Gesetzes noch in diesem Juli nichts mehr entgegen. Das ist eine äußerst gute Nachricht für rund zwei Drittel der Städte und Gemeinden in NRW, die nun mit einer zügigen Übernahme kommunaler Liquiditätskredite in Milliardenhöhe rechnen können. Dadurch werden unsere Kommunen ab 2026 jährlich von Zinszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe entlastet. Geld, das unsere Städte und Gemeinden zukünftig in Kitas, Schulen, Sportflächen, Schwimmbäder oder andere Leistungen für die Menschen in NRW investieren können.
Klar ist aber: Wir haben bereits vorgelegt und stellen 250 Millionen Euro über 30 Jahre für den Schuldenabbau zur Verfügung. Unsere Erwartung ist deshalb: Der Bund muss jetzt seinen Teil der Verantwortung annehmen, Finanzminister Klingbeil noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zum Abbau der kommunalen Altschulden vorlegen.“
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