In dieser Legislaturperiode hat sich der Landtag ein Dutzend Mal mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz beschäftigt – die unzähligen Debatten in den Ausschüssen und die Anhörungen nicht mitgerechnet. Man kann daher mit Fug und Recht behaupten, dass die Positionen der Fraktionen bekannt sind. Das gilt im Übrigen auch für die Positionen der Kommunalen Spitzenverbände und Wirtschaft, deren Kritik schlichtweg vernichtend war und die sich auch nach Novellierung für eine Abschaffung des Gesetzes aussprechen. Wir tun dies ebenso. Das liegt natürlich auch daran, dass sich seit Beginn der Legislaturperiode bzgl. des Mindestlohns die Situation in Deutschland geändert hat. Inzwischen gibt es einen bundesweit gültigen Mindestlohn, der Länderlösungen eigentlich obsolet macht. Der vergabespezifische Mindestlohn, den Rot-Grün ab dem 01. April von 8,85 auf 8,84 Euro senken und so an den gesetzlich bundesweit gültigen Mindestlohn anpassen möchte, ist damit auch für NRW bindend – ohne das vorliegende Gesetz. Neben marginalen redaktionellen Anpassungen, die Rot-Grün vornimmt, gibt es nur einen Punkt, den Sie nach der Evaluierung aufgreifen: Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen durch den Bestbieter wird „flexibilisiert“. Bisher sah der Entwurf der Landesregierung eine Frist von 3 Tagen vor, was von Kommunen und Wirtschaft massiv kritisiert wurde. Jetzt will Rot-Grün die Fristsetzung ins Ermessen der Vergabestelle stellen. Dabei soll die Frist künftig mindestens 3 Tage, maximal jedoch 5 Tage betragen. Diese von Ihnen gefeierte „Flexibilisierung“ der Abgabefrist beim Bestbieterprinzip bleibt hinter den Forderungen der Sachverständigen aus der Praxis zurück – sehr bezeichnend. Auch die Auswertung der mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zur letzten Anhörung offenbaren die Schwächen im Vergabebereich des Gesetzes, belegen die Kritik an dem Mehr an Bürokratie und zeigen, warum die Verbände für Abschaffung des Gesetzes plädieren. Die Stellungnahme des Verbands GaLaBau NRW in der Anhörung sei hier stellvertretend zitiert, weil dort eine für Rot-Grün anscheinend unmögliche Sichtweise eröffnet wird; Zitat: „Warum machen wir mit dem Gesetz weiter, wenn keine Wirkung eintritt? Lassen wir das Gesetz doch jetzt auslaufen, und evaluieren wir in vier Jahren noch einmal durch Kienbaum, um zu sehen, was ohne das Gesetz herausgekommen ist.“ Zitat Ende. Sich als Regierung jetzt selbst dafür zu feiern, dass man angeblich eine Entlastung für unternehmerisch Tätige erreicht hat, ist schon grotesk. Erst legen sie den Unternehmen ganz viele neue Steine in den Rucksack und dann nehmen sie ein, zwei wieder raus und tun jetzt so, als sei das eine Erleichterung – ein sehr durchschaubares Vorgehen – nicht zum Wohle der NRW-Wirtschaft, die so dringend bessere Rahmenbedingungen bräuchte, um unser Land im Bundesvergleich endlich mal auf vordere Plätze zu bringen. Um es hier nochmal deutlich zu machen: Die CDU-Landtagsfraktion teilt die sozial- und umweltpolitischen Ziele des Gesetzes. Stichworte sind hier etwa Arbeits- und Umweltstandards, Kinderschutz, Frauenförderung und ordentliche Entlohnung, für die sich bei uns ja nicht nur die CDA schon lange stark macht. Dieses Gesetz ist aber der falsche Weg, um diese Ziele zu erreichen und hat den Effekt eines politischen Placebos. Schaffen Sie es deshalb einfach ab. Das Fazit ist also schnell gezogen: Das Gesetz ist für Unternehmen und Öffentliche Hand gleichermaßen praxisfern und arbeitsaufwändig, es hilft nicht bei der Erreichung der wichtigen sozial- und umweltpolitischen Ziele, es ist mit fachfremden Aspekten und Anforderungsprofilen überfrachtet und es ist ein klassischer Fall von unnötiger Überregulierung; Praxistest nicht bestanden – so könnte man sagen. Meine Damen, meine Herren: Die CDU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung und den Änderungsantrag von Rot-Grün ab und bittet um Zustimmung für den CDU-Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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