Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

05.04.2017
Marcus Optendrenk MdL,Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion

Wir haben heute noch einen wichtigen Gesetzentwurf zu beraten, auch wenn die Uhrzeit etwas anderes vermuten lässt. Denn es geht um eine Besoldungserhöhung für fast 300.000 Beamtinnen und Beamte sowie für die Pensionärinnen und Pensionäre des Landes. Hinzu kommt die entsprechende Personengruppe bei den Kommunen in unserem Land. Das heißt: es geht um eine große Zahl von Menschen, auf die dieses Gesetz ganz konkrete Auswirkungen hat. Die Anpassung der Besoldung ist nicht nur richtig, weil damit eine Abkoppelung von den Lohn- und Gehaltsentwicklungen in vielen anderen Teilen der Arbeitswelt verhindert wird. Sie ist nicht nur notwendig, weil auch die Inflationsrate im letzten Jahr wieder spürbar geworden ist. Nein, die Besoldungserhöhung ist auch ein wichtiges Signal an alle diejenigen, die sich die Frage stellen, ob der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen für sie zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber ist. Wir wissen alle, dass es immer schwieriger wird, in ausreichender Zahl qualifiziertes Personal für unsere Behörden zu gewinnen. Das macht eine angemessene Besoldungserhöhung zu einem notwendigen Baustein der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes. Auch wenn das natürlich als Argument nie alleine stehen kann. Es gibt viele andere gute Argumente, die wir hier bereits häufiger diskutiert haben. Aber der Blick ins eigene Portemonnaie hat immer auch eine gewisse Bedeutung. Leistung muss sich lohnen. Dieses Credo gilt auch für den öffentlichen Dienst. Unsere Beamtinnen und Beamten müssen ordentlich bezahlt werden. Aus diesem Grund hat die CDU zusammen mit der FDP erfolgreich gegen die verfassungswidrige Nullrunde von SPD und Grünen in den Jahren 2013/2014 geklagt. Wäre dies nicht geschehen, hätte die Landesregierung bis zum heutigen Tag kein Gespräch mit den Beamtengewerkschaften geführt. Zudem wurde Rot-Grün zur Übernahme des Tarifergebnisses 2013/2014 gezwungen. Die Gutsherrenart, mit der die rot-grüne Landesregierung damals vorgegangen ist, war ein Affront gegen alle Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Die Landesregierung hätte heute gut daran getan auf die zeitliche Verzögerung von drei Monaten zu verzichten. Gerade jetzt wäre es ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierten Beamtinnen und Beamten gewesen, denn sie leisten viel. Ende des Jahres 2016 waren fast 10.000 Stellen im Landesdienst unbesetzt. Davon entfallen über 4.300 auf den gesamten Schulbereich, fast 1.600 Stellen auf die Polizei einschließlich der Verwaltung und über 1.000 Stellen auf die Finanzämter. Das muss sich ändern, denn unbesetzte Stellen unterrichten nicht, sorgen nicht für mehr innere Sicherheit und vollziehen auch kein Steuerrecht. Wir akzeptieren die Einigung der Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden, daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen – auch wenn wir uns mehr vorstellen können. Aber Einigung ist Einigung. Herzlichen Dank!

Es gilt das gesprochene Wort!