Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz)

16.03.2017
Robert Stein MdL

Anrede, die Möglichkeit, staatliches Handeln kontrollieren zu können, gehört zu den wesentlichen Merkmalen eines Rechtsstaates. Es ist eines der wichtigsten Bürgerrechte, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung kritisch und konstruktiv hinterfragen zu können. Um in diesem Zusammenhang die Transparenz im Zuge der Verwaltungsmodernisierung zu stärken, ist am 01. Januar 2002 das „Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen“ in Kraft getreten. Wie Sie auch in Ihrem Antrag bereits erwähnt haben, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz für unser Bundesland bereits bewährt und etabliert. Ihr Gesetzesentwurf sieht drei Veränderungen vor, die wir sehr gerne mit Ihnen ausführlich inhaltlich besprochen hätten. Üblicherweise finden zu Gesetzesentwürfen Anhörungen im Ausschuss statt. Eine Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf ist hier leider wohl nicht mehr möglich, da der Innenausschuss nur noch einmal in dieser Legislatur tagen wird und in der letzten Anhörung des Innenausschusses muss bereits eine Beschlussempfehlung abgegeben werden. Hätten Sie bei diesem durchaus sehr wichtigen Thema ernsthaft eine gesetzliche Regelung schaffen wollen, hätten Sie deutlich früher aktiv werden müssen. Was Sie daran gehindert hat, ist für uns nicht nachvollziehbar, zumal es sich doch um eins Ihrer Kernthemen handeln sollte. Ein geordnetes parlamentarisches Beratungsverfahren ist so leider nicht mehr möglich. Der Überweisung an den Innenausschuss stimmen wir der Form halber selbstverständlich zu, auch wenn die dortige Beratung wohl nicht vielversprechend werden wird. Vielen Dank!

Es gilt das gesprochene Wort!

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