Gesetz zur Stärkung der persönlichen Freiheit im Rahmen des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen

13.07.2017

das Thema des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen hat uns in den vergangenen Legislaturperioden mehrfach beschäftigt. Alle Fraktionen waren sich einig, dass Rauchen – auch das Passivrauchen - gesundheitsschädlich ist. Die Gesundheit ist ein hohes Gut und ist zu schützen. Der Schutz der Allgemeinheit vor gesundheitlichen Gefahren steht im Hinblick auf den Nichtraucherschutz im Spannungsfeld mit der individuellen Freiheit, die selbstverständlich ebenfalls schützenwert ist. Es ist also abzuwägen zwischen dem Schutz der Gesundheit einerseits und andererseits der individuellen Entscheidung, wann und wo ich rauchen will oder das Rauchen zulasse. Mögliche Umsatzeinbußen, über die man selbst innerhalb der Gastronomie geteilter Meinung ist, sind dagegen kein Aspekt, der einen direkten Einfluss darauf haben kann wenn es um Gesundheit oder individuelle Freiheit geht. Die CDU Landtagsfraktion war die erste Fraktion, die den Schutz der Nichtraucher konsequent durchgesetzt hat. Die CDU-geführte schwarz-gelbe Landesregierung hat 2008 unter dem damaligen Minister Laumann ein gutes Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht. Gut deshalb, weil es Gesundheitsschutz und individuelle Lebensbedürfnisse und Lebensweisen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang gebracht hat, ein echter Interessenausgleich! Das geltende Nichtraucherschutzgesetz NRW hingegen hat unsere Zustimmung nicht erfahren. Denn es ist geprägt von rot-grüner Gängelei und von der Vorstellung, den Menschen vorschreiben zu müssen, wie sie zu leben haben. Aber: Die Zustimmung zu einem Rauchverbot ist in den vergangenen Jahren gestiegen und dies nicht nur bei den Nichtrauchern, sondern auch bei den Rauchern. Der Schutz vor Passivrauchen ist heute mehr denn je in unserer Gesellschaft akzeptiert. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Nichtraucherschutz-Gesetz unberührt zu lassen, wohl aber Ausnahmen vorzusehen, die sich jedoch nicht auf Räume innerhalb von Gaststätten beziehen. Kneipensterben, Umsatzeinbußen, Belästigung von Anwohnern oder weniger Gemütlichkeit in Kneipen oder im Bierzelt sind nicht stichhaltig, um den Nichtraucherschutz aufzuweichen. Selbst unter den Gastronomen scheint es keine einheitliche Meinung zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen zu geben. Es gibt keinen erkennbaren Handlungsbedarf. Der vorliegende Antrag der AfD liefert keine neuen Fakten, die eine nochmalige Debatte über das Thema notwendig machen. Nicht zuletzt würde eine erneute Änderung des Gesetzes nur wieder eine Diskussion lostreten, die die Menschen in unserem Land spalten würde. Das können wir gerne im Ausschuss vertiefen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

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