Dieser Gesetzentwurf von SPD und Grünen mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ soll mit diesem „Tarnnamen“ wohl verschleiern, worum es wirklich geht. In Wirklichkeit verfolgt er drei Ziele: Er soll den Flickenteppich des so gen. Dienstrechtsmodernisierungs-gesetzes um einen weiteren Flicken ergänzen. Damit ist endgültig belegt, dass das von SPD und Grünen erst zum 1.7.2016 in Kraft gesetzte Gesetz das Gegenteil von effektiver Dienstrechtsmodernisierung ist. Soll der vorliegende Gesetzentwurf kurz vor der Landtagswahl insbesondere Polizisten und Lehrer besänftigen, deren Interessen von der Landesregierung jahrelang sträflich vernachlässigt wurden. Und drittens sollen unter diesem Tarnnamen endlich auch eine Reihe von guten CDU-Vorschlägen aufgegriffen werden, die SPD und Grüne zuvor mit großer Borniertheit grundlos jahrelang abgelehnt haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch der vorliegende Gesetzentwurf kann nichts daran ändern, dass das Ziel einer wirklichen „Großen Dienstrechtsreform“ von SPD und Grünen zwar jahrelang angekündigt, aber letztendlich nicht ansatzweise erreicht wurde. Trotz einiger Verbesserungen durch den Änderungsantrag, das will ich hier gar nicht verschweigen, handelt es sich insgesamt nur um ein „Reförmchen“ . Also ein unzureichendes Stückwerk! Der Deutsche Beamtenbund (DBB) vermisst „… Anreize um den öffentlichen Dienst weiterhin für junge Leute attraktiv zu halten und um konkurrenzfähig gegenüber der freien Wirtschaft zu sein“. Das ist im Gesamturteil ein glatte Fünf! Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert massiv, dass das Laufbahnrecht für die Polizei völlig unbearbeitet bleibt. Wie ich eben zu Top 14 bereits betont habe, gibt es seit Ende 2015 noch nicht einmal mehr eine rechtskräftige Arbeitszeitverordnung für die Polizei. Die Tatsache, dass die längst überfällige Erhöhung der Besoldung für Schulleitungen nur auf die Rektorinnen und Rektoren begrenzt wird und Stellvertreterinnen und Stellvertreter davon ausgenommen sind, zeigt wie wenig sich SPD und Grüne um die tatsächlichen Personal-Probleme im Schulalltag kümmern. Erstaunlicherweise kritisiert sogar die Bezirksregierung Köln, eigentlich ja gehorsamer verlängerter Arm der Landesregierung, in ihrer Stellungnahme (Drs. 16/4591) vehement, dass das Problem „ …der Situation der Konrektorinnen und Konrektoren …unverändert bleibt“ und betont, dass ja gerade im Bereich der Stellvertretungen jede dritte Stelle unbesetzt ist. Es also dort noch viel schlechter aussieht als bei den Schulleitern. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) – Drs. ……- entlarvt die Unausgegorenheit des Gesetzentwurfes geradezu. Er betont, dass der Begriff „Leitungsteam“, also Leiterinnen und Leiter sowie Stellvertretungen, ja gerade von der Landesregierung etabliert worden sei und die Landesregierung jetzt wohl nur die „unzureichende Bildungspolitik der letzten Jahre kaschieren“ wolle. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da, wo der Gesetzentwurf in die richtige Richtung zeigt, übernehmen SPD und Grüne größtenteils jahrelange Forderungen der CDU. Wie z.B. die Übernahme von Schmerzensgeldforderungen die Erhöhung der Zulagen für Spezialeinheiten die Hebung der Schulleitungsstellen leider ohne Berücksichtigung der Vertreterinnen und Vertreter Weitere dringend erforderliche und zukunftsweisende Maßnahmen haben wir in unserem Entschließungsantrag zum Dienstrechtsmodernisierungs-gesetz bereits vor fast einem Jahr zusammengefast. Alle CDU-Vorschläge wurde von SPD und Grünen –teilweise mit abstrusen Scheinargumenten- abgelehnt. Zum Beispiel hat Ein Beispiel gefällig? Der SPD-Kollege Körfges hat zum Thema Schmerzensgeldübernahme für im Dienst verletzte Polizeibeamte mit realitätsferner juristischer Schräubchenkunde versucht in Frage zu stellen, ob das überhaupt mit der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeld vereinbar sei. Er meinte für die SPD, wenn nicht der Schädiger, sondern der Staat für seine Opfer die Entschädigung zahle, bringe das nichts. Dann müsste er heute ja mit Nein stimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt bleibt unsere Grundsatzkritik am bestehenden Dienstrecht auch mit dem erneuten Änderungsantrag von SPD und Grünen also mehr als berechtigt. Mit sieben Jahren Flickschusterei und halbherzigen Aktivitäten kurz vor der Wahl kann man unseren öffentlichen Dienst nicht fit für die Zukunft machen! Auch wenn wir die übernommenen CDU-Forderungen nach Schmerzensgeldübernahme, Zulagenerhöhung für die Spezialeinheiten und Erhöhung der Gehälter für Rektorinnen und Rektoren grundsätzlich begrüßen, bietet der Gesetzentwurf kein erfolgversprechendes Gesamtkonzept für unseren öffentlichen Dienst. Deshalb lehnen wir ihn ab! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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