
Sehr geehrte Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
„NRW wird immer heißer und die Landesregierung wird immer leiser.“
Was bitte schön ist das für ein Antragstitel!? Uninspiriert und irreführend. Er reimt sich noch nicht einmal.
Heißere Sommertage sind doch kein NRW-Phänomen – das SPD-geführte Rheinland-Pfalz wird auch immer heißer.
Und was ist falsch daran, wenn man geräuschlos arbeitet?
Wer kennt ihn nicht, den Song von Rudi Carell über das Wetter, das Klima, den Sommer – und er wusste es schon damals:
„DENN SCHULD DARAN IST NUR DIE SPD.“
Und… so richtig wie falsch diese Aussage schon damals war:
So richtig wie falsch ist es natürlich auch, die Allgemeinzuständigkeit für den Klimawandel bei der Landesregierung zu suchen.
Das Thema geht uns alle an!
Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kennen diese Verantwortung
– und wir nehmen sie wahr!
In Nordrhein-Westfalen gibt es umfassende Maßnahmen zum Hitzeschutz, die sowohl die Bevölkerung als auch vulnerable Gruppen schützen sollen.
Das Landeszentrum für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Koordination und Beratung im Bereich gesundheitsbezogener Hitzeschutz.
Bereits im Sommer 2023 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Zentrale Netzwerk für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen (ZNGH) ins Leben gerufen. Dieses Netzwerk bringt – genau wie im Antrag gefordert – alle relevanten Akteurinnen und Akteure an einen Tisch:
Das Gesundheits- und Sozialwesen, die kommunalen Spitzenverbände, die Bezirksregierungen, Ministerien und viele mehr.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken, den Austausch zu fördern und bestehende Angebote weiterzuentwickeln.
Die Rolle des Landes ist dabei klar definiert: Unterstützen, vernetzen, informieren – nicht zentral steuern. Denn ob und in welcher Form eine Kommune einen Hitzeaktionsplan erarbeitet, liegt in der kommunalen Selbstverwaltung.
Unsere Aufgabe als Land ist es, Hilfestellungen anzubieten. Und genau das geschieht: mit Handreichungen, Förderprogrammen und über das ZNGH.
48,2 Mio. € gab es an Unterstützung zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnah-men auf kommunaler Ebene. Dazu zählen:
• das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ mit einem Fördervolumen von 13 Mio. €: Davon wurde z. B. in Viersen - in meinem Wahlkreis - das Dach einer Sporthalle begrünt.
• das Förderprogramm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ mit einem Fördervolumen von 20 Mio. €:
Hiervon profitierten aus Schwalmtal in meinem Wahlkreis die Janusz-Korczak-Realschule mit einem coolen Schulhof 2.0 und die Kita Waldnieler Heide.
• und das Förderprogramm „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene – REACT-EU“ mit einem Fördervolumen von 15,2 Mio.€.
Auch im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ (EFRE/JTF 2021-2027) des Umweltministeriums stehen Kommunen aktuell ca. 60 Mio. Euro
- aus EU- und Landesmitteln –
für Maßnahmen zur Hitzevorsorge wie Entsiegelung, Begrünung oder für Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle zur Verfügung.
Im Bereich der Stadtentwicklung fördert die Landesregierung u.a. Maßnahmen der Klimaanpassung, die auch der Hitzeprävention dienen.
Die Städtebauförderrichtlinie 2023 fokussiert auch die Themen Entsiegelung und Stadtbegrünung.
Sie sehen, NRW ist bereits aktiv und an vielen Prozessen dynamisch beteiligt, um sicherzustellen, dass unsere Kommunen nicht allein gelassen werden – aber eben auch nicht bevormundet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zusätzliche Strukturen oder Parallelmaßnahmen, wie im Antrag gefordert, sind daher nicht zielführend.
Sie schaffen keine Mehrwerte, sondern führen zu doppelten Zuständigkeiten und unnötigem Verwaltungsaufwand.
Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Vielen Dank.
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