„Häuser der Ewigkeit“ pflegen – verwaiste jüdische Friedhöfe erhalten

31.03.2023
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute den Antrag „Geschichte für die Zukunft erhalten – Verantwortung für die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen weiterhin nachkommen“ der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP beschlossen. Dazu erklären Daniel Hagemeier, Sprecher der CDU-Fraktion im Hauptausschuss, Sven Wolf, Sprecher der SPD-Fraktion im Hauptausschuss, die Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion Verena Schäffer sowie Dirk Wedel, Sprecher im Hauptausschuss in der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Jüdische Friedhöfe sind ein unschätzbares Zeugnis der über 1700 Jahre alten Geschichte der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Sie zeigen wie und wo Jüdinnen und Juden in Deutschland über die Jahrhunderte gelebt haben, welche Stellung sie in der Gesellschaft hatten, wo und wann sie akzeptiert oder verdrängt und verfolgt waren.

Aufgrund des Grundsatzes der Unantastbarkeit der Totenruhe haben jüdische Friedhöfe eine hohe religiöse Bedeutung. Im Hebräischen werden sie daher auch „Haus des Lebens“ oder „Haus der Ewigkeit“ genannt. Jüdinnen und Juden waren in Deutschland immer wieder von Ausgrenzung und Vertreibung bis hin zur Shoah betroffen. Für viele jüdische Friedhöfe bedeutet dies, dass es keine jüdischen Gemeinden mehr gibt, die sie pflegen könnten. Nicht zuletzt aus der menschenverachtenden Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus erwächst für uns die besondere Verantwortung, diese wichtigen historischen Quellen angemessen zu pflegen.

Die Kommunen tragen mit Mitteln des Bundes und der Länder Sorge für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe, die zusammen 785.980 Quadratmeter groß sind. Da die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr auskömmlich sind – die Pflegepauschale wurde seit 2010 nicht angepasst –, setzen wir mit dem heutigen Beschluss das Signal, dass Bund und Land gemeinsam die Mittel mit dem Haushalt für das Jahr 2024 erhöhen sollten. Die Landesregierung hat den Auftrag, sich in den Verhandlungen mit dem Bund für eine Erhöhung der anteiligen Kostenübernahme einzusetzen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen steht zu seiner historischen Verantwortung.“