Hauptausschuss/Petitionen

Hauptausschuss/Petitionen

Petitionen

Der Hauptausschuss hat eine themenübergreifende Zuständigkeit wie z. B. Bundes- und Bundesratsangelegenheiten, Fragen der Landesverfassung, Staatsverträge, das Ehrenamt, Angelegenheiten der Kirchen, die Partnerschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Land Brandenburg sowie Fragen des Abgeordnetenrechts. So wichtige Themen wie die Förderung der Demokratie oder die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung werden im Hauptausschuss diskutiert.

In kaum einem anderen Fachbereich wird der Charakter der Volksvertretung so deutlich wie bei der Petitionsarbeit. Man erhält einen tiefen Einblick in die Sorgen und Nöte der Menschen. Für Viele ist allein die Gewissheit, dass sie mit ihrem Anliegen nicht allein gelassen werden und dieses auch beachtet und bearbeitet wird, von besonderer Bedeutung. Petitionsarbeit ist nicht abstrakt, sondern befasst sich mit ganz konkreten Einzelschicksälen. Petitionen sind als politisches und gesellschaftliches Frühwarnsystem für die gesetzgeberische Arbeit von unverzichtbarem Wert.

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