Heike Troles zu TOP 8: Einschulungsstichtag kindgerechter, elternfreundlicher und unbürokratischer regeln

29.04.2021

sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Wechsel vom Kindergarten in die Schule ist für alle Kinder ein wichtiger Schritt.
Vom Kindergartenkind zum Schulkind zu werden, bedeutet Veränderung und neue Herausforderungen.

Nicht nur für das Kind, auch für die Eltern hat der Eintritt in das Schulalter Konsequenzen.

Selbstverständlich wollen Eltern ihr Kind bestmöglich auf die ersten Schritte im Schulalltag vorbereiten.
Es geht darum, die Selbstständigkeit und die Organisationsfähigkeit des Kindes zu fördern.

Aufgabe der Politik ist dabei, die besten Rahmenbedingungen für diesen Prozess des Übergangs zu schaffen.

Maßgeblich dafür ist in erster Linie das Wohl der Kinder.

Und selbstverständlich steht das auch an erster Stelle unserer Schulpolitik.

Ich möchte hier nochmal ganz klar sagen, dass gegenteilige Behauptungen - wie sie im Schulausschuss geäußert wurden - mehr als unredlich sind.

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, eine Neuregelung des Einschulungsstichtag in Nordrhein-Westfalen vorzunehmen.
Verpackt werden soll das in einer nächsten Änderung des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen.
Neuer Stichtag, beziehungsweise neuer alter Stichtag, soll der 30. Juni sein.

Davon allein versprechen Sie sich schon, wie der Titel des Antrags es vermuten lässt, eine kindgerechtere und elternfreundlichere Einschulung.

Richtig ist ganz grundsätzlich, dass Politik immer offen für neues Wissen sein sollte.
Gibt es neue Erkenntnisse die Änderungen notwendig machen, ist es nur vernünftig, dem auch nachzugehen.

Auf diesem Wege möchte ich unserer Schulministerin dafür danken, dass sie diesen politischen Ansatz stets verantwortungsbewusst umsetzt.

Zum Schuljahr 2018/2019 lagen neue Erkenntnisse zur Entwicklung von Kindern vor, die ein flexibleres Einschulungsverfahren rechtfertigten.

Der entsprechende Erlass des Ministeriums sorgt dafür, dass eine Entscheidung über eine Zurückstellung nicht nur auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens getroffen wird, sondern auch weitere von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen berücksichtigt werden können.
Ganz wichtig ist dabei auch, dass ebenfalls präventive Gesichtspunkte mit Blick auf die Entwicklung des Kindes miteinbezogen werden.

Diese Regelung dient also nicht nur dem Kindeswohl selbst, sondern hat auch für die Eltern eine erhebliche Erleichterung gebracht.

Damit wird bereits seit Jahren das praktisch umgesetzt, was sie hier fordern:
Und zwar eine Kind gerechtere, elternfreundlichere und unbürokratischere Einschulung – ganz ohne den Stichtag zu verschieben.

Auch in der Anhörung wurde deutlich, dass ein einfaches Verschieben des Stichtages zu kurz gedacht ist und nicht ausreichend auf den Förderbedarf der Kinder eingeht.
Das Problem an sich lösen wir mit diesem Mittel nicht.

Viel entscheidender ist doch, die Individualität eines jeden Kindes zu betrachten und diese zur Grundlage der Entscheidung zu machen.
Dies wurde mit der gerade angesprochenen flexibleren Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern erreicht.

Ich möchte auch noch kurz auf die vorgeschlagene Korridorlösung eingehen.

Diese hätte unmittelbare und immense Auswirkungen auf die KiTas in Nordrhein-Westfalen.
Denn jedes Kind, das später eingeschult wird, belegt für ein Jahr einen Platz in einer KiTa.
Das ist nicht nur vor dem Hintergrund der Planbarkeit für die KiTas selbst extrem schwierig, sondern würde auch die jetzt schon angespannte Platzsituation in den KiTas noch weiter strapazieren.

All die gravierenden Änderungen, die der Antrag darlegt, können wir als NRW-Koalition nicht mittragen.

Wir werden den Antrag daher ablehnen.

Vielen Dank!