Heike Wermer zu TOP 12: „Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“

03.11.2021

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

es freut mich, dass die zweite Lesung des vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung auf ein schnelles Verfahren im federführenden Integrationsausschuss und im mitberatenden Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung folgt. Die Anhörung sowie die Beratung im Ausschuss waren vor allem im Sinne der Kommunen schnell und fruchtbar. Mit dem Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes unterstützen wir die Kommunen ein Stück weiter bei der Flüchtlingsaufnahme und Integration. CDU und FDP sind verlässliche Partner bei diesen Aufgaben. An dieser Stelle möchte ich den Oppositionsfraktionen dafür danken, dass sie sich dieser Aufgaben in ihrer Wichtigkeit ähnlich bewusst waren und das schnelle Verfahren in den Ausschüssen unterstützt haben.

Verlässlichkeit ist auch das Stichwort, wenn man in den Gesetzesentwurf der Landesregierung blickt. Denn er fußt auf dem gefundenen Kompromiss zwischen dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und den kommunalen Spitzenverbänden und berücksichtigt das unabhängige „Lenk-Gutachten“. Wenngleich auch Kompromisse eingegangen wurden – Politik ist eben auch eine Politik der Kompromisse.

Dass sich das in Gänze lohnt, zeigt sich in dem vorliegenden Entwurf:
Die Anhebung der FlüAG-Pauschale, die in dem Gesetzentwurf enthalten ist, reiht sich ein in viele Meilensteine der Integrationspolitik der NRW-Koalition, wie zum Beispiel dem Asylstufenplan. Einem Fahrplan, um Verfahren zu beschleunigen, um weiter die Kommunen zu entlasten, um Rückführungen auszuweiten und die Menschen zu unterstützen, die Nordrhein-Westfalen mit ihren Fähigkeiten und ihrer Leistung stärken. Das gilt auch beim Aufbau weiteren Personals in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Allein hierfür sind im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 10 Mio. Euro vorgesehen. Das dient letztlich auch der Entlastung im Umgang mit Bestandsgeduldeten, deren Zahl wir kontinuierlich verringern wollen.
Erstmals wurden nun deshalb auch Bestandsgeduldete, die in den Kommunen ansässig sind, bedacht. Das ist vollkommen neu. Diese Pauschale von 12.000 Euro pro Geduldetem ist viel wert und hilft den Kommunen vor Ort.
Mit der Änderung des FlüAGs wollen wir die Kommunen deshalb weiterhin finanziell unterstützen. Vor allem bei der wichtigen Anpassung der FlüAG-Pauschale mit einer Unterscheidung zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Kommunen haben wir fraktionsübergreifend feststellen können, dass dies von der kommunalen Familie gewürdigt wird.

Auch in Zukunft stehen wir als NRW-Koalition mit CDU und FDP Seite an Seite der Kommunen. Wir alle wissen, dass Integration vor Ort stattfindet. Dafür wollen wir uns weiter einsetzen.
Dem vorliegenden Gesetzesentwurf stimmen wir von der CDU zu.

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