Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
im Ausschuss haben wir schon klar die Punkte zum ursprünglichen Antrag besprochen, deshalb wollte ich mich heute kurzfassen. Seit gestern liegt aber ein Änderungsantrag der Grünen vor, sodass ich etwas mehr dazu sagen muss. Eins vorweg: Es ändert nichts daran, dass wir den Änderungsantrag ablehnen werden.
Die Grünen haben ursprünglich zur Lösung der sogenannten Ausbildungsförderlücke bei Gestatteten einen Erlass der Landesregierung gefordert. Dieser Erlass sollte besagen, dass per se ein Härtefall vorliegt. So würde ein Härtefall zum Regelfall – die Ausnahme also zur Regel.
Diese Forderung wurde aber vom Landessozialgericht NRW am 19. Februar 2018 konterkariert. Denn mit der Begründung des Gerichts wird klar, dass ein Erlass des Landes nicht möglich ist, da Erlasse – ich zitiere aus dem LSG-Beschluss – „von vornherein nicht geeignet sind, die bundesgesetzliche Regelung des § 22 SGB XII zu umgehen“. [Uns allen sollte daran gelegen sein, Recht und Gesetz einzuhalten. Auch im Hinblick auf die Plenardebatte gestern.]
Das haben jetzt bzw. gestern auch die Grünen eingesehen - allerdings nur für die rechtliche Komponente.
Wir von der NRW-Koalition haben schon im Ausschuss dafür plädiert, dass die sogenannte Ausbildungsförderlücke vom Bund geschlossen werden muss. Und genau auf diesem Weg sind die Akteure dort schon.
Das heißt: der vorliegende Änderungsantrag ist an dieser Stelle unnötig.
Die Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres hat einheitlich beschlossen, dass der Bund handeln muss. Auch vom Bundesrat hat man sich am 8. Juni 2018 mit der Förderlücke befasst und gefordert, sie im Asylbewerberleistungsgesetz zu schließen. NRW unterstützt das. Auch das hat Minister Stamp schon im Ausschuss mitgeteilt.
Diesem Auftrag wird der Bund auch nachkommen, schließlich haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD ebenfalls eine Regelungsnotwendigkeit erkannt. Im Koalitionsvertrag steht dazu: „Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen.“
Sie sehen also, die Akteure handeln und sind nicht tatenlos. Gerne befürworte ich jedoch, dass wir im Ausschuss auf dem Laufenden gehalten werden.
Aber es bedarf Ihres Antrags und auch dieser Aufforderung danach nicht.
Zum Schluss lassen Sie mich etwas zu Ihren Finanzvorschlägen sagen. Es ist schön, dass Sie indirekt bemerken, dass eine Übergangslösung nur zu Lasten der Kommunen gehen würde.
Die NRW-Koalition steht aber den Kommunen zur Seite und wir unterstützen sie schon in vielerlei Hinsicht bei der Integration vor Ort. Dazu zählt die Weiterleitung der Integrationspauschale vom Bund: 432 Millionen Euro. Dazu zählt der gestern auf gesetzliche Grundlage gestellte Asylstufenplan. Und nicht zu vergessen zählt dazu der 3+2-Erlass, der die Integration in den Arbeitsmarkt vereinheitlicht und erleichtert.
Zu guter Letzt ein paar Sätze zu Ihrer Forderung, dass Land solle den Kommunen unter die Arme greifen, wenn es um das Asylbewerberleistungsgesetz geht. Oder besser noch: wir sollen Kommunen zu freiwilligen Leistungen ermutigen. Was wäre das für ein Signal?
Erst gestern noch haben wir den Haushalt verabschiedet.
Und warum sollte NRW hier einen Alleingang machen, wenn doch der Bund eine einheitliche Lösung herbeiführt? Das Asylbewerberleistungsgesetz obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Wir sollten tunlichst die Finger davon lassen!
Es bleibt dabei, dass wir alle eine bundesweite und bundesgesetzliche Lösung brauchen. Im Ziel sind wir uns einig, aber in der Umsetzung sind die Unterschiede offensichtlich - nicht nur rechtlich, auch logisch.
Vielen Dank.
Empfehlen Sie uns!