Heike Wermer zu TOP 4 "TOP 4: Keine Sonderregelungen durch einen „Spurwechsel-Erlass“ des Integrationsministers in Nordrhein-Westfalen"

21.03.2019

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

alle Jahre wieder… könnte man meinen. Denn schon im letzten Jahr hatten wir einen Antrag zu dem Thema von der AfD vorliegen. Und auch gestern Abend haben Sie versucht, Ihre Haltung zu verdeutlichen. Jetzt also nochmal. Jetzt begrenzen Sie ihren Antrag sogar auf eine einzige Aussage des Ministers in der Presse. Mit Verlaub: ein solcher Antrag wirkt sehr dünn. Umso schwächer wirkt der Forderungsteil.

Die NRW-Koalition geht das Thema rationaler, pragmatischer und vor allem rechtsstaatlich an. Seit zwei Jahren arbeiten wir an einer neuen Integrations- und Migrationspolitik, die u.a. Rechtssicherheit schafft und die Kommunen entlastet.

Sehr konsequent befördern wir Rückführungen und Abschiebungen – freiwillige wie gezwungene: Wir konnten die Zahl der Rückführungen erhöhen – bundesweit ist hier Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter. Die Quartalsberichte mit den Zahlen des Ministeriums liegen Ihnen ja vor.

Auch werden wir die Kommunen durch den Asyl-Stufenplan entlasten, der nicht nur die Verfahren beschleunigt, sondern auch die Aufenthaltszeiten in den Landeseinrichtungen verlängert.

Per Erlass konnte auch eine landesweite Einheitlichkeit bei der Anwendung der 3+2-Regelung bei der Ausbildungsduldung erreicht werden. So wurde Rechtssicherheit für Unternehmen und für Auszubildende geschaffen.

Und alsbald wird eine weitere Forderung unserer Koalition umgesetzt: das bundesweite Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist auf dem Weg. Und dieses Gesetz unterscheidet ganz klar zwischen einer Fachkräftezuwanderung und Zuzug durch Asyl.

Genau diese Trennung ist auch unser Maßstab. Wir müssen selbst entscheiden, wer in Deutschland bleiben kann. Und wir müssen entscheiden können, wer unser Land verlassen muss – so tragisch die Hintergründe manchmal sind. Nicht jeder, der nach Deutschland kommt, kann auch hier bleiben. Ein Rechtsstaat muss hier klare Linien ziehen.

Jedoch gibt es Fälle, in denen Abschiebungen nicht einfach so möglich sind. Es existieren verschiedene Abschiebehindernisse und –verbote . Daraus resultierende Duldungen und Kettenduldungen abschiebepflichtiger Personen bedeuten vor allem eins: Herausforderungen für die Kommunen, für die Integration vor Ort. Insbesondere in finanzieller Hinsicht.

Hieran arbeitet die NRW-Koalition. Wir sind vor allem ein verlässlicher Partner der Kommunen.

Das heißt einerseits: konsequenter abschieben,

aber andererseits: diejenigen fördern,
die sich seit Jahren von Duldung zu Duldung hangeln, die sich in unserem Gemeindeleben engagieren, unsere Werte leben und einer festen Arbeitsstelle nachgehen.

Mit dem geplanten Erlass möchte die Landesregierung, allen voran unser Integrationsminister Stamp, Wege aus der Duldung zeigen hin zu einem Bleiberecht und damit auch zur Entlastung der Kommunen.

Das Vorgehen gibt aber auch Arbeitgebern die nötige Sicherheit, dass ihre Angestellten auch morgen noch zur Arbeit erscheinen können.

Meine Damen und Herren,
die Sachlage ist doch folgende: bereits jetzt gibt es die Möglichkeit der Aufenthaltsberechtigung für gut integrierte Geduldete im Aufenthaltsgesetz. Ein Erlass würde hier nur mehr Rechtsklarheit schaffen. Das gilt auch für den bisherigen Ermessensspielraum der Ausländerbehörden.

Mit dem geplanten Erlass wird also kein Bundesgesetz ausgehebelt, wie die AfD in ihrem Antrag behauptet. Das ist schlichtweg Falschinformation, Fake News, die sie da in ihrem Antrag betreiben!

Wir als NRW-Koalition sind uns einig: Der Verbleib in Deutschland muss feste, klare Kriterien haben. Eine „Nachhaltige Integration“  , wie sie im Aufenthaltsgesetz geregelt ist, soll für Nordrhein-Westfalen gelten.

Und bei aller Güte: eine Sonderregelung für NRW kann ich hier wahrlich nicht erkennen.

Jemand der sich engagiert, sich in die Gesellschaft einbringt, straffrei ist, arbeitet, unsere Sprache spricht und auf dem Fundament unserer Werteordnung steht: der soll bei der Erfüllung von bestimmten Kriterien eine Aufenthaltsberechtigung auf Probe erhalten.
Das alles unter dem Dach der Rechtsstaatlichkeit und unseres Gesetzes. Das ist der Ansatz unserer Koalition. Das steht auch im Koalitionsvertrag.

Vielen Dank.

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