Heike Wermer zu TOP 5: "2. Lesung: Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen"

24.11.2021

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

Ankommen, Teilhaben, Gestalten – mit diesen drei Schlagworten hat die NRW-Koalition die Integrations- und Teilhabestrategie in geordnete und die richtigen Bahnen überführt. Mit den drei Zieldimensionen wollen wir an bewährte Konzepte in der Integrationspolitik anschließen. Das entspricht unserem Verständnis des Integrationskonsens. Deshalb danke ich an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie unser Gesprächsangebot von CDU und FDP angenommen haben. Mit dem interfraktionellen Änderungsantrag zeigen wir, dass wir bei Integration und Teilhabe über Parteigrenzen hinaus denken. Das dient der Unterstützung unserer Partner in den Kommunen und bei den Freien Wohlfahrtsverbänden. Das dient aber vor allem den Menschen, die hier in NRW leben.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen Meilenstein in der NRW-Integrationspolitik dar. Ab dem 01.01.2022 tritt damit das modernste Integrationsrecht im gesamten Bundesvergleich in Kraft.
Denn ein modernes Integrationsrecht hebelt unnötige Zugangs- und Teilhabebarrieren aus. Daneben schafft das neue Gesetz erstmalig eine Legaldefinition der Begriffe „Teilhabe“, „Integration“ und „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ – denn das sind die Aufgaben, um die es geht. Das moderne Integrationsrecht sorgt dafür, Brücken zu bauen. Das dient unserem sozialen Frieden, schafft Zuversicht und stärkt das Miteinander in unserer Gesellschaft.
Was heißt das konkret?

Erstens.
Auf der finanziellen Seite schaffen wir Verbindlichkeit und eine langfristige Perspektive: Wir garantieren mit 130 Millionen Euro eine Mindestsumme zur Förderung der integrationspolitischen Infrastruktur und wollen diese auch fortschreiben. Wir bringen die Kommunen damit auf ein neues Level. Das bedeutet auch: wir fördern die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren vor Ort. Das kommt nicht nur den Kommunen entgegen, weil sie sich dadurch in ihrer Arbeit weiterentwickeln. Es hilft vor allen Dingen den Menschen, die sonst oftmals durchs Raster fallen. Ihre Fälle sollen gesamtheitlich betrachtet werden.
Genau darum geht es beim Kommunalen Integrationsmanagement, welches durch das Gesetz rechtliche Verankerung findet. Das schafft Vertrauen und eine langfristige Perspektive, die so wichtig sind für die Arbeit unserer Städte und Gemeinden bei der Integration vor Ort.

Zweitens.
Auf der juristischen Ebene wird die rechtliche Teilhabe von Einwanderern gestärkt: das bezieht sich auch auf die institutionellen Regelsysteme.
Daneben fokussiert sich das Gesetz auf viele wichtige Bildungsaspekte bei der Integration – das dient unter anderem jungen Menschen in den Landeseinrichtungen. Hinzu kommt, dass wir weiter die wichtige Arbeit der kommunalen Integrationszentren stärken.

Drittens.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf einem sehr notwendigen Anliegen: dem Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit. Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden, sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und -maßnahmen in der Fläche. Das Land zeigt damit, dass Probleme und Bedürfnisse ernstgenommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt, der dem Grundsatz des „Brückenbauens“ entspricht.

Meine Damen und Herren,
mit dem novellierten Gesetz schaffen wir mehr Ordnung und setzen rechtliche Rahmenbedingungen. Für Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte und für Kommunen passen wir damit gesetzliche Möglichkeiten zeitgemäß an. Wir öffnen neue Türen bei der Teilhabe am Leben in NRW. NRW ist damit das weltoffene Bundesland, welches wir mit der Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 skizziert haben.
Mit diesem ganzheitlichen Gesetzentwurf der Landesregierung werden viele wichtige Arbeitsschritte dieser großen Querschnittaufgabe noch enger verzahnt und verbessert. Nur so werden wir diesem gesellschaftspolitischen Prozess gerecht. Die positiven Aspekte der Teilhabe an unserer offenen Gesellschaft sind besonders für Menschen mit Einwanderungsgeschichte unbestritten. Mit dem vorliegenden Gesetz der Landesregierung schaffen wir gemeinsam neue Maßstäbe für die Chancengleichheit und bei Teilhabemöglichkeiten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu den Änderungsanträgen und zum Gesetzesentwurf.
Vielen Dank.

Themen

Autoren